Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an der TWERES Online-Platform für Besitzer von Zweitwohnungen in De Panne, Knokke-Heist, Koksijde und Middelkerke zur Anfechtung der Gemeindesteuer auf Zweitwohnungen.

1. TWERES bietet den Eigentümern von Zweitwohnungen in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde für einen Pauschalbetrag – pauschal – von 400,75 Euro (inkl. MwSt.) die vollständige Abwicklung des Verfahrens in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anwalt (der in der jüngsten Vergangenheit in diesem Verfahren erfolgreich war) an. (im Folgenden als “diese Aktion” bezeichnet) (im Folgenden als “diese Aktion” bezeichnet)

2. TWERES tritt in dieser Aktion nur als Vermittler zwischen dem Eigentümer, der an der Klage teilnimmt, und dem Anwalt, der diesen Eigentümer im Verfahren vertritt, auf.

3. Der Teilnehmer an dieser Aktion garantiert, dass die Informationen, die er TWERES in seiner Eigenschaft als Eigentümer in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellt, korrekt und der Wahrheit entsprechend sind.

4. TWERES wird die persönlichen Daten der Teilnehmer an dieser Aktion in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die auf der Website https.//www.tweres.be veröffentlicht ist, verarbeiten.

5. Der Teilnehmer an dieser Aktion hat die Datenschutzerklärung von TWERES zur Kenntnis genommen und stimmt ihr zu.

6. TWERES überweist den vom Teilnehmer im Rahmen dieser Aktion gezahlten Betrag vollständig und rechtzeitig an den Anwalt.

7. Im Erfolgsfall erhält der an dieser Aktion teilnehmende Eigentümer folgende Rückerstattung:

  • Volle Rückerstattung der strittigen Steuer:
  • Volle Rückerstattung des Beitrags zum Garantiefonds (24 oder 48 Euro).
  • Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von maximal 332,75 Euro (obwohl dieser Betrag niedriger sein kann, je nachdem, wie der Richter entscheidet). Sollte das Gericht mehr als 332,75 Euro als Entschädigung für die Gerichtskosten zusprechen, geht der Überschuss je zur Hälfte an die DSD-Anwälte und die TWERES.

8. Der Teilnehmer an dieser Aktion ist sich bewusst, dass es sich um ein juristisches Verfahren handelt, dessen Ausgang nie hundertprozentig vorhergesagt werden kann.

9. Sollte das Verfahren unerwartet nicht zu einem positiven Ergebnis führen, müssen die an dieser Aktion Beteiligten eine Verfahrensschadenersatzleistung zugunsten der Gemeinde zahlen. Auch hier beträgt die Abzweigung 300 Euro – 1.200 Euro, mit einem Betrag durch das Gericht aller Wahrscheinlichkeit nach in Höhe von 600 Euro (pro Instanz) festgestellt.