{"id":15583,"date":"2025-08-15T09:31:21","date_gmt":"2025-08-15T09:31:21","guid":{"rendered":"https:\/\/tweres.be\/?p=15583"},"modified":"2025-08-15T16:00:28","modified_gmt":"2025-08-15T16:00:28","slug":"gilt-die-flaemische-renovierungspflicht-auch-fuer-ferienwohnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tweres.be\/de\/gilt-die-flaemische-renovierungspflicht-auch-fuer-ferienwohnungen\/","title":{"rendered":"Gilt die fl\u00e4mische Renovierungspflicht auch f\u00fcr Ferienwohnungen?"},"content":{"rendered":"<p><i><em>TWERES erhielt die oben genannte Frage telefonisch von einer unserer Mitglieder, die eine Ferienwohnung in einem Ferienpark an der belgischen K\u00fcste besitzt.<\/em><\/i><\/p>\n<h2><b>1. Einleitung<\/b><\/h2>\n<p><b><strong>Die Betroffene ist Eigent\u00fcmerin einer Ferienwohnung in einem Erholungsgebiet an der belgischen K\u00fcste, die als Zweitwohnsitz genutzt wird und nicht als Hauptwohnsitz angemeldet werden kann. Sie fragt sich, ob die von der fl\u00e4mischen Regierung auferlegte Renovierungspflicht auch f\u00fcr diese Art von Ferienwohnung gilt, da die Kosten im Verh\u00e4ltnis zum Marktwert unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch sind. In der notariellen Kaufurkunde verwies der Notar auf die fl\u00e4mischen Vorschriften zur Renovierungspflicht, ohne ausdr\u00fccklich zu best\u00e4tigen, dass diese f\u00fcr die erworbene Ferienwohnung gelten. Infolgedessen sind auch andere Eigent\u00fcmer in der Ferienanlage beunruhigt.<\/strong><\/b><\/p>\n<h2><b>2. Kurze Beschreibung der Renovierungspflicht<\/b><\/h2>\n<p>Die Renovierungspflicht wurde in Flandern durch das <b>Energiedekret<\/b> vom 8. Mai 2009 (Art. 9.1.13\/1) und den <b>Energiebeschluss<\/b> vom 19. November 2010 eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>In der seit dem 5. Juli 2024 ge\u00e4nderten Fassung sieht der Energiebeschluss (Art. 9.3.4) Folgendes vor:<\/p>\n<p>\u201eWohngeb\u00e4ude und Wohneinheiten m\u00fcssen sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach dem Datum der Beurkundung einer notariellen \u00dcbertragung des vollst\u00e4ndigen Eigentums, der Begr\u00fcndung oder \u00dcbertragung eines Erbbaurechts oder der Begr\u00fcndung oder \u00dcbertragung eines Erbbaurechts die folgenden Mindestenergieeffizienzniveaus erf\u00fcllen:<\/p>\n<p>1\u00b0 Die notarielle Urkunde wird ab dem 1. Januar 2023 beurkundet: Label D;<\/p>\n<p>2\u00b0 Die notarielle Urkunde wird ab dem 1. Januar 2028 beurkundet:<\/p>\n<p>a) Label C bei Einfamilienh\u00e4usern und Mehrfamilienh\u00e4usern;<\/p>\n<p>b) Label C bei Wohnungen;<\/p>\n<p>3\u00b0 die \u00f6ffentliche Urkunde wird ab dem 1. Januar 2035 beurkundet:<\/p>\n<p>a) Label B bei Einfamilienh\u00e4usern und Mehrfamilienh\u00e4usern;<\/p>\n<p>b) Label C bei Wohnungen;<\/p>\n<p>4\u00b0 die \u00f6ffentliche Urkunde wird ab dem 1. Januar 2040 beurkundet:<\/p>\n<p>a) Label A bei Einfamilienh\u00e4usern und Mehrfamilienh\u00e4usern;<\/p>\n<p>b) Label B im Falle einer Wohnung;<\/p>\n<p>5\u00b0 die \u00f6ffentliche Urkunde wird ab dem 1. Januar 2045 aufgestellt:<\/p>\n<p>a) Label A im Falle von Einfamilienh\u00e4usern und Mehrfamilienh\u00e4usern;<\/p>\n<p>b) Label A im Falle einer Wohnung.<\/p>\n<h2><b>3. Definition von \u201eWohngeb\u00e4ude\u201d<\/b><\/h2>\n<p>Der <b>Energieerlass, Art. 1.1.3, 111\u00b0\/0<\/b>, legt fest:<\/p>\n<p>\u201eWohngeb\u00e4ude: jedes Geb\u00e4ude, das f\u00fcr individuelles oder kollektives Wohnen bestimmt ist;\u201d<\/p>\n<p>Dies wird von der Fl\u00e4mischen Energie- und Klimagentur (VEKA) best\u00e4tigt. Auf der Website dieser Agentur ist zu lesen:<\/p>\n<p><i><em>\u201eJa, die Renovierungspflicht gilt f\u00fcr alle Wohngeb\u00e4udeeinheiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob dort ein Wohnsitz angemeldet ist oder nicht, ob es sich um eine dauerhafte Bewohnung handelt oder nicht und ob es sich um eine Freizeitnutzung handelt oder nicht. Die Renovierungspflicht gilt also auch f\u00fcr Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.\u201d<\/em><\/i><\/p>\n<h2><b>4. M\u00f6gliche Anwendung als \u201enicht zu Wohnzwecken genutztes Geb\u00e4ude\u201d<\/b><\/h2>\n<p>Der Energieerlass (Art. 1.1.3, 92\u00b0 \/1\/0\/1) definiert auch, was unter einem \u201enicht zu Wohnzwecken genutztem Geb\u00e4ude\u201d zu verstehen ist. Neben Industriegeb\u00e4uden, Kirchen, Stromkabinen usw. wird dabei auch auf \u201ealleinstehende Geb\u00e4ude mit einer nutzbaren Gesamtfl\u00e4che von weniger als 50 Quadratmetern\u201c verwiesen. Damit sind unter anderem Mobilheime oder kleine Chalets auf Campingpl\u00e4tzen gemeint.<\/p>\n<h2><b>5. Fazit: Anwendbarkeit auf Ferienwohnungen<\/b><\/h2>\n<p>Auf der Grundlage der gesetzlichen Definitionen und der r\u00e4umlichen Zweckbestimmung Ihrer Immobilie gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine Ferienwohnung in einer Erholungszone ist ein<b> Wohngeb\u00e4ude<\/b> im Sinne des Energieerlasses, da es sich um ein Geb\u00e4ude handelt, das zu Wohnzwecken bestimmt ist.<\/li>\n<li>Die Renovierungspflicht f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude (EPC-Label D, wenn die notarielle Kaufurkunde nach dem 1. Januar 2023 datiert ist) ist daher <b>anwendbar<\/b>.<\/li>\n<li>Auch die Renovierungspflicht f\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude gilt in der Regel nicht f\u00fcr kleine Freizeitunterk\u00fcnfte wie Mobilheime oder kleine Chalets.<\/li>\n<\/ul>\n<h2><b>6. Rechtswirkung der Angabe in der notariellen Urkunde<\/b><\/h2>\n<p>Der Verweis des Notars in der Urkunde auf die fl\u00e4mische Renovierungspflicht ist <b>rein informativ<\/b>. Er hat keine konstitutive Rechtswirkung und begr\u00fcndet keine Verpflichtung. Der Vermerk dient als Nachweis, dass der K\u00e4ufer \u00fcber das Bestehen der Regelung informiert wurde.<\/p>\n<h2>7. Angek\u00fcndigte \u00c4nderungen der Renovierungspflicht<\/h2>\n<p>Im fl\u00e4mischen Regierungsabkommen 2024-2029 wurden \u00c4nderungen der Renovierungspflicht angek\u00fcndigt. Die <b>Renovierungspflicht wird auf das derzeitige Niveau der Energieeffizienzklasse D begrenzt.<\/b> Der weitere <b>Versch\u00e4rfungspfad<\/b> (der ab 2028 geplant war, siehe oben unter Punkt 2) <b>wird abgeschafft<\/b>. Die Gesetzgebung muss jedoch noch angepasst werden. Das bedeutet, dass, sobald der Beschluss der fl\u00e4mischen Regierung zur \u00c4nderung des Artikels 9.3.4 des Energiebeschlusses in K\u00fcrze verabschiedet wird und in Kraft tritt, f\u00fcr alle Wohngeb\u00e4ude \u2013 also auch f\u00fcr Ferienwohnungen -, dass sie, wenn ein Eigent\u00fcmer sie aufgrund einer Urkunde vom 1. Januar 2023 oder sp\u00e4ter erwirbt, nur noch innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach dieser Urkunde den EPC-Wert D erf\u00fcllen m\u00fcssen (also beispielsweise Mindestdachd\u00e4mmung, Doppelverglasung, Abdichtung von Fugen und Spalten, ggf. Heizkessel mit hohem Wirkungsgrad usw.). Eine weitere Versch\u00e4rfung hin zu den EPC-Labels C, B und schlie\u00dflich A ist dann nicht mehr vorgesehen.<\/p>\n<p>TWERES wird dies weiter verfolgen.<\/p>\n<h2><b>8. Empfehlung<\/b><\/h2>\n<p>Wenn Sie dennoch Zweifel haben, empfehlen wir Ihnen:<\/p>\n<ol>\n<li>eine <b>schriftliche Best\u00e4tigung<\/b> bei der Fl\u00e4mischen Energie- und Klimagentur (VEKA) anzufordern, ob Ihre Ferienwohnung unter die Renovierungspflicht f\u00e4llt. (<a href=\"https:\/\/www.vlaanderen.be\/veka\">https:\/\/www.vlaanderen.be\/veka)<\/a><\/li>\n<li>Im Falle einer zuk\u00fcnftigen Streitigkeit die r\u00e4umliche Zweckbestimmung und die rechtlichen Definitionen als Beweismittel zu verwenden.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>TWERES erhielt die oben genannte Frage telefonisch von einer unserer Mitglieder, die eine Ferienwohnung in einem Ferienpark an der belgischen K\u00fcste besitzt. 1. Einleitung Die Betroffene ist Eigent\u00fcmerin einer Ferienwohnung in einem Erholungsgebiet an der belgischen K\u00fcste, die als Zweitwohnsitz genutzt wird und nicht als Hauptwohnsitz angemeldet werden kann. 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