{"id":16228,"date":"2026-01-26T15:34:20","date_gmt":"2026-01-26T15:34:20","guid":{"rendered":"https:\/\/tweres.be\/?p=16228"},"modified":"2026-01-26T15:34:20","modified_gmt":"2026-01-26T15:34:20","slug":"tweres-will-kommunale-vorschriften-zur-zweitwohnungssteuer-in-kuestengemeinden-vor-dem-staatsrat-anfechten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tweres.be\/de\/tweres-will-kommunale-vorschriften-zur-zweitwohnungssteuer-in-kuestengemeinden-vor-dem-staatsrat-anfechten\/","title":{"rendered":"TWERES will kommunale Vorschriften zur Zweitwohnungssteuer in K\u00fcstengemeinden vor dem Staatsrat anfechten"},"content":{"rendered":"<p>Die Initiative von TWERES betrifft zun\u00e4chst drei K\u00fcstengemeinden: <strong>De Panne, Koksijde und Ostende.<\/strong> In diesen\u00a0 Gemeinden wurde Mitte Dezember 2025 eine neue Steuerverordnung \u00fcber die Besteuerung von Zweitwohnungen erlassen. Die Frist f\u00fcr die Einreichung einer Beschwerde gegen diese kommunalen Vorschriften beim Staatsrat betr\u00e4gt 60 Tage und l\u00e4uft Mitte Februar 2026 ab.<\/p>\n<p>Der Staatsrat wird gebeten werden, die Vorschriften f\u00fcr nichtig zu erkl\u00e4ren. Zu diesem Zweck wird der Anwalt, mit dem TWERES in dieser Angelegenheit zusammenarbeitet (Herr Engelen, Antaxius-Antwerpen), eine Reihe von rechtlichen Argumenten vorbringen. Das Verfahren dauert in der Regel anderthalb bis zwei Jahre. Wird dem Antrag stattgegeben, m\u00fcssen die betroffenen Gemeinden die Steuern, die sie ab dem 1. Januar 2026 auf der Grundlage der f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rten Verordnung erhoben haben, an alle Steuerpflichtigen zur\u00fcckerstatten. Dies war beispielsweise k\u00fcrzlich bei der Provinzsteuer in Westflandern der Fall.<\/p>\n<p>TWERES ist bereit, die Kosten f\u00fcr die Verfahren vor dem Staatsrat zu \u00fcbernehmen, kann jedoch selbst nicht als Prozesspartei auftreten.<\/p>\n<p>Um die Initiative finanziell zu erm\u00f6glichen, wird eine SpendB<strong>f das Konto der gemeinn\u00fctzigen Organisation TWERES \u00fcberweisen: IBAN BE05 7360 7116 0375, BIC KREDBEBB, mit dem Vermerk \u201eActie Raad van State\u201d (Aktion Staatsrat).<\/strong><\/p>\n<p>TWERES kann auch nicht als Prozesspartei auftreten. Dazu ben\u00f6tigen wir f\u00fcr jede der vier Gemeinden mindestens f\u00fcnf Eigent\u00fcmer von Zweitwohnungen in diesen Gemeinden, die bereit sind, ihren Namen auf die Petition zu setzen. <strong>Der Verein ruft daher Mitglieder und Nichtmitglieder auf, sich per E-Mail <\/strong><a href=\"mailto:info@tweres.be\"><strong>info@tweres.be<\/strong><\/a><strong> oder unter der Handynummer von TWERES: 0485 169 145 zu melden. Wir betonen, dass Eigent\u00fcmer, die ihren Namen auf die Petition setzen lassen m\u00f6chten, keinerlei rechtliches oder finanzielles Risiko tragen.<\/strong><\/p>\n<p>TWERES sucht in den drei K\u00fcstengemeinden au\u00dferdem auch feste Einwohner, die eine oder mehrere Wohnungen an Zweitwohnsitzinhaber vermieten.<\/p>\n<p>Um die Verfahren vor dem Staatsrat fristgerecht einleiten zu k\u00f6nnen, muss sehr schnell gehandelt werden. Wir rufen Sie daher auf, sich der Aktion schnell anzuschlie\u00dfen, entweder durch finanzielle Unterst\u00fctzung oder als potenzielle Prozesspartei. Stichtag: 5. Februar 2026. Ohne Ihre Unterst\u00fctzung k\u00f6nnen wir dies nicht tun.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Initiative von TWERES betrifft zun\u00e4chst drei K\u00fcstengemeinden: De Panne, Koksijde und Ostende. In diesen\u00a0 Gemeinden wurde Mitte Dezember 2025 eine neue Steuerverordnung \u00fcber die Besteuerung von Zweitwohnungen erlassen. Die Frist f\u00fcr die Einreichung einer Beschwerde gegen diese kommunalen Vorschriften beim Staatsrat betr\u00e4gt 60 Tage und l\u00e4uft Mitte Februar 2026 ab. 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