{"id":6052,"date":"2021-06-23T10:26:41","date_gmt":"2021-06-23T10:26:41","guid":{"rendered":"https:\/\/tweres.be\/hausbesetzer-in-ihrem-zweitwohnsitz-in-spanien-was-ist-jetzt-zu-tun\/"},"modified":"2021-06-23T10:26:42","modified_gmt":"2021-06-23T10:26:42","slug":"hausbesetzer-in-ihrem-zweitwohnsitz-in-spanien-was-ist-jetzt-zu-tun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tweres.be\/de\/hausbesetzer-in-ihrem-zweitwohnsitz-in-spanien-was-ist-jetzt-zu-tun\/","title":{"rendered":"Hausbesetzer in Ihrem Zweitwohnsitz in Spanien. Was ist jetzt zu tun?"},"content":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend der Coronakrise und der damit verbundenen Reisebeschr\u00e4nkungen gab es in den Medien viel mehr Aufmerksamkeit f\u00fcr die Probleme von Zweitwohnungsbesitzern, insbesondere in Spanien, deren Haus von Hausbesetzern besetzt wurde. Diese Personen aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung herauszubekommen, ist nicht so einfach, wie es oft gedacht wird. In diesem Blog-Beitrag werden wir einen genaueren Blick auf die Regeln werfen, die in Spanien in dieser Hinsicht gelten..<\/p>\n<p><strong>Das Besetzen von Wohnungen ist auch in Spanien in der Regel ein Straftatbestand<\/strong><\/p>\n<p>Wie in den meisten L\u00e4ndern wird auch in Spanien die illegale Besetzung des Eigentums einer anderen Person bestraft, wenn der Besetzer eine Straftat begangen hat, um in das Haus zu gelangen. Zwei Straftaten kommen in Frage: Einbruchdiebstahl (Artikel 202 oder 203 des spanischen Strafgesetzbuches) oder Usurpation. (Artikel 245). Einbruchdiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 4 Jahren bestraft. Usurpation ist die vors\u00e4tzliche und unbefugte Inbesitznahme des Eigentums einer anderen Person oder der darin befindlichen Wohnung gegen den Willen des Eigent\u00fcmers. Dieses Vergehen wird mit einer Geldstrafe von 3 bis 6 Monaten bestraft.<\/p>\n<p>In den meisten F\u00e4llen von &#8222;Hausbesetzungen&#8220; in Wohnungen geht es um eine dieser beiden Straftaten, und das Opfer kann sich dann an die Polizei und die Staatsanwaltschaft wenden. Allerdings ist zu bedenken, dass die Polizei die Besetzer nicht einfach aus der Wohnung holen kann. Zum Beispiel muss f\u00fcr das Verbrechen der Usurpation eindeutig bewiesen werden, dass aus dem Verhalten des Eigent\u00fcmers nicht geschlossen werden konnte, dass die Besetzung einige Zeit stillschweigend geduldet wurde. Auch liegt nicht immer ein &#8222;Einbruch&#8220; im juristischen Sinne vor, z. B. wenn eine Immobilie nicht regelm\u00e4\u00dfig als Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt wird, sondern f\u00fcr einige Zeit unbewohnt ist. Im spanischen Recht wird der Begriff &#8222;Einbruch&#8220; definiert als sich unrechtm\u00e4\u00dfig zu einem Raum Zugang verschaffen, der tats\u00e4chlich als Privatwohnung genutzt wird. Das ist zum Beispiel nicht der Fall bei der Besetzung eines unbewohnten Hauses, das bereits eine gewisse Zeit leer stand. In diesem Fall kann aber von Usurpatie die Rede sein.<\/p>\n<p><strong>Auf frischer Tat ertappt und die sogenannte &#8222;48-Stunden-Regel&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Im Prinzip kann die Polizei die Hausbesetzer nicht ohne Gerichtsbeschluss aus der Wohnung holen. Ausnahmsweise kann die Polizei dies jedoch tun, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden. Nach der Rechtsprechung des spanischen Kassationsgerichtshofs gilt das Ertapptwerden auf frischer Tat in einer Reihe von F\u00e4llen, z. B. wenn der Sachverhalt direkt von der Polizei beobachtet wird, wenn Nachbarn der Polizei melden, dass Personen in ein Haus eindringen, indem sie ein Fenster oder eine T\u00fcr aufbrechen, oder wenn eine Alarmzentrale dar\u00fcber informiert wird, dass ein Einbruchalarm im Geb\u00e4ude ausgel\u00f6st wurde.<\/p>\n<p>In einigen Medien wurde auf eine sogenannte &#8222;48-Stunden-Regel&#8220; verwiesen, die es aber gar nicht gibt. Auf frischer Tat ertappt zu werden, hat nach spanischem Recht nichts mit der Einhaltung einer Frist zur Anzeige des Einbruchs bei der Polizei zu tun. Nat\u00fcrlich ist es wichtig, schnell zu reagieren, aber es ist nicht so, dass der Gang zur Polizei innerhalb von 48 Stunden eine Garantie daf\u00fcr ist, dass die Hausbesetzer ohne einen Gerichtsbeschluss vertrieben werden. Umgekehrt kann eine Anzeige bei der Polizei nach z. B. drei oder vier Tagen immer noch zu einer sofortigen R\u00e4umung f\u00fchren, n\u00e4mlich dann, wenn die T\u00e4ter auf frischer Tat von Nachbarn, Passanten, Hausmeistern, privaten Sicherheitsdiensten oder anderen ertappt wurden und dies nachgewiesen werden kann.<\/p>\n<p><strong>Nicht jede illegale Wohnungsbesetzung ist ein Fall f\u00fcr die Polizei<\/strong><\/p>\n<p>Nicht jede illegale Besetzung einer Immobilie beinhaltet die Begehung einer Straftat. Es ist auch m\u00f6glich, dass die Person, die Ihr Eigentum in Spanien besetzt, keine Absicht hatte, ein Verbrechen zu begehen. Dies kann zum Beispiel bei einem Streit \u00fcber die Beendigung eines Mietvertrages der Fall sein, bei dem der Mieter Ihrer spanischen Immobilie glaubt, dass Sie als Eigent\u00fcmer kein Recht hatten, das Mietverh\u00e4ltnis zu beenden. In diesem Fall begeht der Mieter keine Straftat und Sie k\u00f6nnen nicht zur Polizei gehen. Die einzige M\u00f6glichkeit, Ihren Mieter aus dem Haus zu bekommen, ist eine Petition beim Zivilgericht. An diesem Punkt haben Sie die Wahl zwischen vier verschiedenen Zivilverfahren, von denen einige schneller als andere zu einem konkreten Ergebnis f\u00fchren. Eines dieser Verfahren, das durch ein Gesetz aus dem Jahr 2018 ge\u00e4ndert wurde, erlaubt es dem Eigent\u00fcmer, seine Wohnung sofort nach Erhalt eines erstinstanzlichen Urteils wieder in Besitz zu nehmen. Daher kann die andere Partei nicht in der Immobilie verbleiben, indem sie Berufung gegen dieses Urteil einlegt. Deshalb ist dieses Verfahren derzeit das am h\u00e4ufigsten angewandte bei einem klassischen Fall von Hausbesetzerbesetzung.<\/p>\n<p><strong>Praktische Richtlinien f\u00fcr Hausbesitzer in Spanien<\/strong><\/p>\n<p>Um festzustellen, ob Sie sich an die Polizei oder die Guardia Civil wenden sollten, ist es ratsam, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, sobald Sie erfahren, dass Ihr Eigentum besetzt wurde. Dieser Anwalt wird in der Lage sein, die am besten geeignete rechtliche Strategie vorzuschlagen, um den Fall so schnell wie m\u00f6glich zu l\u00f6sen. Die Dienste eines Anwalts sind besonders f\u00fcr diejenigen notwendig, die kein Spanisch sprechen. Um einen geeigneten spanischen Anwalt zu finden, kann man sich an TWERES wenden.<\/p>\n<p>Wenn Sie sich an das Zivilgericht wenden m\u00fcssen, ist der Beistand eines Anwalts und eines &#8222;procureur&#8220; obligatorisch. Ein Procureur (Staatsanwalt) ist die Person, die die Verantwortung f\u00fcr die Kommunikation mit dem Gericht im Namen des Mandanten \u00fcbernimmt. Der Staatsanwalt ist einem bestimmten Gericht zugeordnet und ist dort befugt, im Namen seiner Mandanten mit dem Gericht zu kommunizieren. In Spanien ist nach wie vor ein Staatsanwalt vorgeschrieben.<\/p>\n<p>Die spanische Regierung selbst r\u00e4t Eigent\u00fcmern von besetzten H\u00e4usern, schnell Anzeige zu erstatten. Zu diesem Zweck haben sie eine mobile Anwendung namens &#8222;<a href=\"https:\/\/alertcops.ses.mir.es\/mialertcops\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Alertcops<\/a>&#8220; zur Verf\u00fcgung gestellt. Man kann die App \u00fcber Google Play und \u00fcber den App Store herunterladen, sich anschlie\u00dfend registrieren und nach Erhalt einer SMS best\u00e4tigen. Einmal installiert, kann man die Smartphone-App \u00fcber den Test oder die &#8222;Alerta de prueba&#8220; ausprobieren. In diesem Moment wird eine Textnachricht an die Leute hinter <a href=\"https:\/\/alertcops.ses.mir.es\/mialertcops\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">AlertCops<\/a> gesendet, und wenn alles gut funktioniert, erhalten Sie die Nachricht &#8222;Das System kann Ihre Alarme verarbeiten&#8220; oder auf Spanisch &#8222;El sistema puede procesar sus alertas&#8220;. <a href=\"https:\/\/alertcops.ses.mir.es\/mialertcops\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">AlertCops<\/a> kann nicht nur in Spanisch, sondern auch in Englisch, Deutsch und Franz\u00f6sisch verwendet werden.<\/p>\n<p>Es ist auch wichtig, einen aktuellen Eigentumsnachweis vorzulegen, falls es zu einer Beschwerde \u00fcber ein besetztes Haus kommt. Diese kann einfach online \u00fcber die Regierungswebsite <a href=\"https:\/\/www.registradores.org\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.registradores.org<\/a> bezogen werden und kostet ca. 10 EUR. Legen Sie au\u00dferdem am besten so viele Belege wie m\u00f6glich bei, z. B. Aussagen von Nachbarn, dem Hausmeister, einer Sicherheitsfirma, E-Mails oder Textnachrichten, die Sie \u00fcber die Besetzung informiert haben usw. Auf diese Weise k\u00f6nnen Sie sicherstellen, dass die Beschwerde erfolgreich ist. Auf diese Weise besteht die Chance, dass die Hausbesetzer &#8222;auf frischer Tat&#8220; ertappt werden und von der Polizei ohne Einschaltung eines Richters vertrieben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wenn das immer noch scheitert und das Gericht eingeschaltet werden muss, dann ist, wie schon angedeutet, ein Anwalt n\u00f6tig. Trotz der Gesetzes\u00e4nderung im Jahr 2018 dauern die gerichtlichen Verfahren immer noch sehr lange, da auch das spanische Justizsystem eher langsam arbeitet.<\/p>\n<p>Es liegt daher auf der Hand, dass die spanischen Beh\u00f6rden vorbeugende Ma\u00dfnahmen empfehlen, wie z. B. die Installation von Sicherheitsschl\u00f6ssern, einer guten Alarmanlage, die vorzugsweise permanent mit einer Sicherheitsfirma verbunden ist, Webkameras und die Benachrichtigung eines Nachbarn bei l\u00e4ngerer Abwesenheit.<\/p>\n<p>Reaktionen? Senden Sie Ihre E-Mail an <a href=\"mailto:nicole@tweres.be\">nicole@tweres.be<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend der Coronakrise und der damit verbundenen Reisebeschr\u00e4nkungen gab es in den Medien viel mehr Aufmerksamkeit f\u00fcr die Probleme von Zweitwohnungsbesitzern, insbesondere in Spanien, deren Haus von Hausbesetzern besetzt wurde. Diese Personen aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung herauszubekommen, ist nicht so einfach, wie es oft gedacht wird. 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