{"id":7115,"date":"2021-11-23T10:48:26","date_gmt":"2021-11-23T10:48:26","guid":{"rendered":"https:\/\/tweres.be\/ein-hoffnungsschimmer-fuer-die-rechtsstellung-von-zweitwohnungsbewohnern-in-mobilheimen\/"},"modified":"2021-11-23T10:48:28","modified_gmt":"2021-11-23T10:48:28","slug":"ein-hoffnungsschimmer-fuer-die-rechtsstellung-von-zweitwohnungsbewohnern-in-mobilheimen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tweres.be\/de\/ein-hoffnungsschimmer-fuer-die-rechtsstellung-von-zweitwohnungsbewohnern-in-mobilheimen\/","title":{"rendered":"Ein Hoffnungsschimmer f\u00fcr die Rechtsstellung von Zweitwohnungsbewohnern in Mobilheimen?"},"content":{"rendered":"<p>Zweitwohnungsbesitzer, die einen Stellplatz f\u00fcr ihr Wohnmobil in einem belgischen Wohnpark mieten, sind gegen willk\u00fcrliche Ma\u00dfnahmen des Campingplatzbetreibers oft machtlos. Schlie\u00dflich k\u00f6nnen die mit dem Betreiber geschlossenen Vertr\u00e4ge jedes Jahr ohne Angabe von Gr\u00fcnden gek\u00fcndigt werden. Den Bewohnern von Zweitwohnungen, die nicht zufrieden sind, bleibt nur die M\u00f6glichkeit, ihr Wohnmobil zu verkaufen oder umzuziehen. Die letztgenannte L\u00f6sung ist jedoch sehr teuer und in der Regel nachteilig f\u00fcr den Wohnwagenbesitzer.<\/p>\n<p>In unserem belgischen Rechtssystem steht es einem Campingplatzbetreiber frei, einen Stellplatz zu vermieten, an wen er will. Seit einer Entscheidung des Kassationsgerichtshofs scheint diese Freiheit, einen Vertrag zu schlie\u00dfen, mit wem man will, nicht mehr gegeben zu sein. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs darf diese Freiheit nicht missbraucht werden. Dieser Entscheidung ging ein langwieriges Verfahren voraus, das 2015 zwischen Camping Calypso und einem K\u00e4ufer eines Mobilheims im Calypso-Ferienpark in Ostende begann.<\/p>\n<p>Der Campingplatz Calypso vermietet, wie die meisten Campingpl\u00e4tze, Stellpl\u00e4tze f\u00fcr jeweils ein Jahr. Im Jahr 2015 verpachtete es den Platz Nummer 23 an Tomco. Tomco war die Eigent\u00fcmerin des Mobilheims auf diesem Stellplatz. Anfang August 2015 verkaufte Tomco das Wohnmobil, das auf dem Stellplatz 23 stand, f\u00fcr 45 000 EUR an ein Ehepaar. Einige Tage nach diesem Verkauf erhielt Tomco eine Rechnung von Camping Calypso. Letzterer forderte eine Provision f\u00fcr den Verkauf des Wohnmobils.<\/p>\n<p>Tomco protestierte gegen diese Rechnung, da sie der Meinung war, dass eine solche Provision nie vereinbart worden war. Daraufhin beschloss Camping Calypso, den Mietvertrag Ende August 2015 zu k\u00fcndigen und die R\u00e4umung des Stellplatzes bis sp\u00e4testens 31. Dezember 2015 zu verlangen.<\/p>\n<p>In der Zwischenzeit hatte das Paar das Wohnmobil bereits bezogen. Einige Monate sp\u00e4ter teilten sie Camping Calypso per Brief mit, dass sie die neuen Eigent\u00fcmer des Mobilheims auf Stellplatz 23 seien und die Miete f\u00fcr das Jahr 2016 zahlen w\u00fcrden. Der Campingplatz Calypso teilte ihnen daraufhin mit, dass der aktuelle Mietvertrag am 31. Dezember 2015 auslaufe und er nicht bereit sei, den Stellplatz f\u00fcr 2016 an das Paar zu vermieten.<\/p>\n<p>Das Paar nutzte den Platz jedoch bis 2016 weiter. Der Campingplatz Calypso hat daraufhin das Paar vor dem Friedensrichter des Kantons Ostende aufgefordert, den Platz 23 zu r\u00e4umen. Der Friedensrichter verurteilte das Ehepaar zur Zahlung einer Belegungsgeb\u00fchr und wies die Widerklage ab, der Campingplatz Calypso habe seine Vertragsfreiheit missbraucht, indem er sich weigerte, ihnen den Platz 23 zu vermieten.<\/p>\n<p>In der Berufung entschied das Gericht erster Instanz von Westflandern (Abteilung Br\u00fcgge), dass Camping Calypso sich zu Unrecht geweigert hatte, einen Vertrag mit dem Ehepaar abzuschlie\u00dfen, und verurteilte Calypso zur Zahlung von 7.000 EUR Schadensersatz an das Ehepaar.<\/p>\n<p>Camping Calypso legte gegen dieses Urteil Kassationsbeschwerde ein. In seinem Urteil vom 27. April 2020 entschied der Kassationsgerichtshof, dass die Kassationsbeschwerde nicht zugelassen werden kann. Der Gerichtshof entschied, dass das Berufungsgericht zu Recht entscheiden konnte, dass ein Vertragsmissbrauch vorlag. Nach Ansicht des Kassationsgerichts hatte das Berufungsgericht zu Recht entschieden, dass die Vertragsverweigerung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig zum Nachteil des Ehepaars war, das seinen Wohnwagen schlie\u00dflich mit Verlust verkaufen musste. Daher lag in der gegebenen Situation ein &#8222;Rechtsmissbrauch&#8220; vor.<\/p>\n<p>Die Schlussfolgerung aus dieser Geschichte ist, dass ein Campingplatzbetreiber die Freiheit hat, einen Stellplatz zu vermieten, an wen er will, oder einen Jahresvertrag f\u00fcr einen Stellplatz zu k\u00fcndigen. Diese Vertragsfreiheit darf jedoch nicht missbraucht werden. Um festzustellen, ob ein Missbrauch vorliegt, wird der Nutzen f\u00fcr den Betreiber gegen den Nachteil f\u00fcr den Mieter des Stellplatzes abgewogen. Das ist ein kleiner Hoffnungsschimmer in der fast v\u00f6llig rechtsfreien Stellung der Wohnmobilbesitzer gegen\u00fcber den Campingplatzbetreibern.<\/p>\n<p>Am Ende musste das Ehepaar sein teures Wohnmobil mit Verlust verkaufen und erhielt nach einem f\u00fcnfj\u00e4hrigen Rechtsstreit eine Entsch\u00e4digung von 7.000 Euro. Die Reichweite des Lichtblicks bleibt also leider recht begrenzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zweitwohnungsbesitzer, die einen Stellplatz f\u00fcr ihr Wohnmobil in einem belgischen Wohnpark mieten, sind gegen willk\u00fcrliche Ma\u00dfnahmen des Campingplatzbetreibers oft machtlos. Schlie\u00dflich k\u00f6nnen die mit dem Betreiber geschlossenen Vertr\u00e4ge jedes Jahr ohne Angabe von Gr\u00fcnden gek\u00fcndigt werden. Den Bewohnern von Zweitwohnungen, die nicht zufrieden sind, bleibt nur die M\u00f6glichkeit, ihr Wohnmobil zu verkaufen oder umzuziehen. 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