{"id":8864,"date":"2022-06-13T07:54:11","date_gmt":"2022-06-13T07:54:11","guid":{"rendered":"https:\/\/tweres.be\/kann-de-panne-seine-gemeindesteuer-auf-zweitwohnungen-doch-noch-behalten\/"},"modified":"2022-06-13T07:54:11","modified_gmt":"2022-06-13T07:54:11","slug":"kann-de-panne-seine-gemeindesteuer-auf-zweitwohnungen-doch-noch-behalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tweres.be\/de\/kann-de-panne-seine-gemeindesteuer-auf-zweitwohnungen-doch-noch-behalten\/","title":{"rendered":"Kann De Panne seine Gemeindesteuer auf Zweitwohnungen doch noch behalten?"},"content":{"rendered":"<p><em>Mehrere Belgische Zeitungen haben berichtet dass ein Richter in Br\u00fcgge entschieden hat, dass De Panne seine Gemeindesteuer auf Zweitwohnungen beibehalten darf, weil diese Steuer in der neuen Steuerordnung der Gemeinde als Luxussteuer eingestuft wird. \u00c4hnliche Urteile hat dasselbe Gericht bereits in Bezug auf Koksijde gef\u00e4llt. TWERES, der Interessenverband der Zweitwohnungsbesitzer, hat diese Urteile inzwischen gepr\u00fcft und r\u00e4t seinen Mitgliedern, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Schlie\u00dflich sind alle vom Richter in Br\u00fcgge angef\u00fchrten Gr\u00fcnde bereits mehrfach vom Berufungsgericht zur\u00fcckgewiesen worden.<\/em><\/p>\n<p>In Belgien ist ein Richter in erster Instanz grunds\u00e4tzlich nicht an eine Berufungsentscheidung gebunden. Jeder Richter kann sich ein eigenes Urteil \u00fcber einen Fall bilden, der ihm vorgelegt wird. Die Tatsache, dass die Richter diesem Urteil mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der Berufung nicht folgen werden, steht dem nicht entgegen. Die Einspruchsverfahren gegen die Gemeindesteuer auf den Besitz eines Zweitwohnsitzes in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde sind ein gutes Beispiel daf\u00fcr.<\/p>\n<p>In diesen Einspruchsverfahren akzeptiert das Gericht in erster Instanz Argumente, die vom Berufungsgericht in fr\u00fcherer Rechtsprechung zur\u00fcckgewiesen wurden. Es geht immer um Einw\u00e4nde gegen die Tatsache, dass st\u00e4ndige Einwohner in den betreffenden Gemeinden von der zus\u00e4tzlichen Einkommenssteuer befreit sind und dass fast die gesamte Last auf den Schultern der Besitzer von Zweitwohnungen lastet. Wer zum Beispiel einen Zweitwohnsitz in Koksijde hat, zahlt bereits mehr als 1.200 Euro pro Jahr.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht hat bereits in fr\u00fcheren Urteilen klargestellt, dass diese Praxis nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass beispielsweise die Steuer auf Zweitwohnungen als Luxussteuer qualifiziert wird. Denn die betreffende Steuer wird auf den Besitz eines Wohnsitzes in der Gemeinde erhoben, der nicht als Wohnsitz genutzt wird. &#8222;Jemand, der zehn H\u00e4user in Koksijde, Knokke oder De Panne besitzt, die alle von Dauerbewohnern bewohnt werden, zahlt also keine Steuer. Wer hingegen ein Zimmer in Br\u00fcssel mietet und dort seinen Wohnsitz hat, zahlt die Steuer, wenn er oder sie ein Haus in diesen Gemeinden besitzt, das als Zweitwohnsitz genutzt wird. Der Standpunkt des Berufungsgerichts ist daher vern\u00fcnftig&#8220;, sagt Jos Dumortier, einer der Direktoren von TWERES.<\/p>\n<p>Durch die Ver\u00f6ffentlichung der erstinstanzlichen Urteile, die gegen die Zweitwohnungsinhaber ergangen sind, k\u00f6nnen die betroffenen Gemeinden darauf hoffen, dass f\u00fcr das laufende Veranlagungsjahr und f\u00fcr die Folgejahre weniger Zweitwohnungsinhaber ein Einspruchsverfahren einleiten werden. Au\u00dferdem k\u00f6nnen sie damit rechnen, dass sich einige Zweitwohnsitzinhaber mit dem Urteil abfinden und von einer Berufung absehen werden. Nach Angaben von TWERES sind die Chancen auf einen Erfolg der Zweitplatzierten jedoch keineswegs gesunken.<\/p>\n<p>Bis sich das Berufungsgericht zu dieser Frage \u00e4u\u00dfert, werden die Zweitwohnungsinhaber angesichts der Arbeitsbelastung des Gerichts jedoch noch einige Jahre warten m\u00fcssen. In der Zwischenzeit nimmt die Zahl der Rechtsmittelverfahren st\u00e4ndig zu. Mehr als 600 solcher Verfahren sind bereits \u00fcber TWERES eingeleitet worden. Leider bedeutet dies f\u00fcr die belgische Justiz eine Menge Arbeit, aber im Moment kann sie nicht viel dagegen tun.<\/p>\n<div id=\"ConnectiveDocSignExtentionInstalled\" data-extension-version=\"1.0.4\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mehrere Belgische Zeitungen haben berichtet dass ein Richter in Br\u00fcgge entschieden hat, dass De Panne seine Gemeindesteuer auf Zweitwohnungen beibehalten darf, weil diese Steuer in der neuen Steuerordnung der Gemeinde als Luxussteuer eingestuft wird. \u00c4hnliche Urteile hat dasselbe Gericht bereits in Bezug auf Koksijde gef\u00e4llt. 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