Immer mehr Besitzer von Zweitwohnungen protestieren gegen die ungleiche steuerliche Behandlung in einigen Küstengemeinden

Viele Besitzer von Zweitwohnungen erhalten in diesem Monat ihren Bescheid für die Gemeindesteuer auf ihre Zweitwohnung. In De Panne, Knokke-Heist, Koksijde und Middelkerke legen diese Eigentümer immer häufiger Einspruch gegen die Steuer ein. Nach der Ablehnung ihres Widerspruchs durch die Gemeinde ziehen immer mehr von ihnen vor Gericht. Die Schwelle dafür ist in der Tat erheblich gesenkt worden, seit die Interessenvertretung der Zweitwohnungsbesitzer, TWERES, auf ihrer Website einen Online-Schalter eingerichtet hat, an dem Eigentümer ihr Einspruchsverfahren einleiten können. [ https://tweres.be/de/aktion-gemeindesteuer/ ]
Eigentümer können über diesen Zähler ihr Einspruchsverfahren einleiten. Die Erfolgsaussichten dieses Verfahrens sind beträchtlich, da das Berufungsgericht in Gent in verschiedenen Urteilen die Gemeindesteuer in den betroffenen Küstengemeinden für rechtswidrig erklärt hat. Das Risiko, dass die künftige Rechtsprechung einen völlig anderen Weg einschlägt, ist äußerst gering. TWERES rät seinen Mitgliedern daher, über seine Website Einspruch zu erheben. Und die Steuer bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht zu zahlen.

Die Initiative von TWERES richtet sich gegen die Besteuerung von Zweitwohnsitzen in Gemeinden, in denen keine zusätzliche Einkommensteuer zu Lasten der gemeldeten Einwohner erhoben wird. In De Panne, Koksijde und Knokke-Heist zahlen diese gemeldeten Einwohner keine zusätzliche Kommunalsteuer. Dies ist sehr ungewöhnlich. In den meisten belgischen Gemeinden liegt die Quote im Durchschnitt bei 7 %. In sehr vielen belgischen Gemeinden liegt der Satz sogar zwischen 8 und 9 % des steuerpflichtigen Familieneinkommens. Ein Steuersatz von 0 % ist daher höchst ungewöhnlich und in den betroffenen Gemeinden nur durch sehr hohe Steuern auf Zweitwohnungen möglich. In Koksijde zum Beispiel wird diese Steuer im Jahr 2021 1.191 EUR betragen und jedes Jahr steigen. In Middelkerke wurde die zusätzliche Personensteuer für die eigenen Einwohner noch nicht vollständig abgeschafft. Sie wird schrittweise abgeschafft und ab 2024 wird der Satz auch dort 0 % betragen. Gleichzeitig wurde die Steuer auf Zweitwohnungen von 600 auf 800 Euro pro Jahr erhöht.

Der Nullsatz in den vier Küstengemeinden verstößt direkt gegen die Empfehlung der flämischen Regierung, die schreibt: “Um die Steuerlast nicht auf Personen zu verlagern, die nicht in den Einwohnerregistern der Gemeinde registriert und daher dort nicht wahlberechtigt sind, muss der erhobene Satz in einem vernünftigen Verhältnis zu den von den Einwohnern gezahlten Steuern stehen.”

Trotz dieser Empfehlung und zahlreicher Gerichtsurteile, die die Rechtswidrigkeit der Steuer feststellen, verschicken die betroffenen Gemeinden weiterhin die umstrittenen Steuerbescheide an die Eigentümer von Zweitwohnsitzen in ihrem Gebiet. Sie gehen davon aus, dass sich nur eine Minderheit der Eigentümer die Mühe machen wird, Einspruch gegen die Steuer einzulegen und einen Anwalt mit der Einleitung eines Steuerverfahrens zu beauftragen. Die Mehrheit wird zahlen, widerwillig und ohne Widerstand. In Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen können die Kommunen ihren Wählern somit eine äußerst vorteilhafte Steuerregelung anbieten. Dies ist der Fall in Knokke-Heist, wo von den insgesamt 39.000 Wohnungen mehr als 21.000 als Zweitwohnungen genutzt werden.

Nach Ansicht von TWERES ist die Steuerpolitik in den betroffenen Küstengemeinden nicht nur rechtswidrig, sondern auch grundlegend ungerecht: “Eine Familie mit bescheidenem Einkommen, die eine kleine Wohnung in Brüssel mietet, aber durch eine Erbschaft Eigentümerin eines 45 m2 großen Studios in Koksijde geworden ist, zahlt eine jährliche Steuer von mehr als tausend Euro, während der ansässige Eigentümer einer geräumigen Villa mit Swimmingpool und Meerblick in den Genuss einer Nullsteuer kommt. Das ist völlig unvernünftig.”

Durch die Herabsetzung der Schwelle für Einspruchsverfahren hofft TWERES, die Politik der anvisierten Gemeinden zu beeinflussen. Der Verein übernimmt gegen eine feste Gebühr alle Verfahrenssorgen des Eigentümers und rät ihm, die Steuer bis zur endgültigen Entscheidung nicht zu zahlen. Dies kann mehrere Jahre dauern, aber die Chancen, Recht zu bekommen und die Kosten zurückzubekommen, sind sehr hoch. In der Zwischenzeit verlieren die Gemeinden die Einnahmen aus der diskriminierenden Steuer und werden mit hohen Prozesskosten belastet. Nach den Kommunalwahlen 2024 werden es sich die neuen Koalitionen vielleicht anders überlegen.

Mehr Details finden Sie auf: https://tweres.be/de/aktion-gemeindesteuer/