Hausbesetzer in Ihrem Zweitwohnsitz in Spanien. Was ist jetzt zu tun?

Während der Coronakrise und der damit verbundenen Reisebeschränkungen gab es in den Medien viel mehr Aufmerksamkeit für die Probleme von Zweitwohnungsbesitzern, insbesondere in Spanien, deren Haus von Hausbesetzern besetzt wurde. Diese Personen aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung herauszubekommen, ist nicht so einfach, wie es oft gedacht wird. In diesem Blog-Beitrag werden wir einen genaueren Blick auf die Regeln werfen, die in Spanien in dieser Hinsicht gelten..

Das Besetzen von Wohnungen ist auch in Spanien in der Regel ein Straftatbestand

Wie in den meisten Ländern wird auch in Spanien die illegale Besetzung des Eigentums einer anderen Person bestraft, wenn der Besetzer eine Straftat begangen hat, um in das Haus zu gelangen. Zwei Straftaten kommen in Frage: Einbruchdiebstahl (Artikel 202 oder 203 des spanischen Strafgesetzbuches) oder Usurpation. (Artikel 245). Einbruchdiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 4 Jahren bestraft. Usurpation ist die vorsätzliche und unbefugte Inbesitznahme des Eigentums einer anderen Person oder der darin befindlichen Wohnung gegen den Willen des Eigentümers. Dieses Vergehen wird mit einer Geldstrafe von 3 bis 6 Monaten bestraft.

In den meisten Fällen von “Hausbesetzungen” in Wohnungen geht es um eine dieser beiden Straftaten, und das Opfer kann sich dann an die Polizei und die Staatsanwaltschaft wenden. Allerdings ist zu bedenken, dass die Polizei die Besetzer nicht einfach aus der Wohnung holen kann. Zum Beispiel muss für das Verbrechen der Usurpation eindeutig bewiesen werden, dass aus dem Verhalten des Eigentümers nicht geschlossen werden konnte, dass die Besetzung einige Zeit stillschweigend geduldet wurde. Auch liegt nicht immer ein “Einbruch” im juristischen Sinne vor, z. B. wenn eine Immobilie nicht regelmäßig als Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt wird, sondern für einige Zeit unbewohnt ist. Im spanischen Recht wird der Begriff “Einbruch” definiert als sich unrechtmäßig zu einem Raum Zugang verschaffen, der tatsächlich als Privatwohnung genutzt wird. Das ist zum Beispiel nicht der Fall bei der Besetzung eines unbewohnten Hauses, das bereits eine gewisse Zeit leer stand. In diesem Fall kann aber von Usurpatie die Rede sein.

Auf frischer Tat ertappt und die sogenannte “48-Stunden-Regel”

Im Prinzip kann die Polizei die Hausbesetzer nicht ohne Gerichtsbeschluss aus der Wohnung holen. Ausnahmsweise kann die Polizei dies jedoch tun, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden. Nach der Rechtsprechung des spanischen Kassationsgerichtshofs gilt das Ertapptwerden auf frischer Tat in einer Reihe von Fällen, z. B. wenn der Sachverhalt direkt von der Polizei beobachtet wird, wenn Nachbarn der Polizei melden, dass Personen in ein Haus eindringen, indem sie ein Fenster oder eine Tür aufbrechen, oder wenn eine Alarmzentrale darüber informiert wird, dass ein Einbruchalarm im Gebäude ausgelöst wurde.

In einigen Medien wurde auf eine sogenannte “48-Stunden-Regel” verwiesen, die es aber gar nicht gibt. Auf frischer Tat ertappt zu werden, hat nach spanischem Recht nichts mit der Einhaltung einer Frist zur Anzeige des Einbruchs bei der Polizei zu tun. Natürlich ist es wichtig, schnell zu reagieren, aber es ist nicht so, dass der Gang zur Polizei innerhalb von 48 Stunden eine Garantie dafür ist, dass die Hausbesetzer ohne einen Gerichtsbeschluss vertrieben werden. Umgekehrt kann eine Anzeige bei der Polizei nach z. B. drei oder vier Tagen immer noch zu einer sofortigen Räumung führen, nämlich dann, wenn die Täter auf frischer Tat von Nachbarn, Passanten, Hausmeistern, privaten Sicherheitsdiensten oder anderen ertappt wurden und dies nachgewiesen werden kann.

Nicht jede illegale Wohnungsbesetzung ist ein Fall für die Polizei

Nicht jede illegale Besetzung einer Immobilie beinhaltet die Begehung einer Straftat. Es ist auch möglich, dass die Person, die Ihr Eigentum in Spanien besetzt, keine Absicht hatte, ein Verbrechen zu begehen. Dies kann zum Beispiel bei einem Streit über die Beendigung eines Mietvertrages der Fall sein, bei dem der Mieter Ihrer spanischen Immobilie glaubt, dass Sie als Eigentümer kein Recht hatten, das Mietverhältnis zu beenden. In diesem Fall begeht der Mieter keine Straftat und Sie können nicht zur Polizei gehen. Die einzige Möglichkeit, Ihren Mieter aus dem Haus zu bekommen, ist eine Petition beim Zivilgericht. An diesem Punkt haben Sie die Wahl zwischen vier verschiedenen Zivilverfahren, von denen einige schneller als andere zu einem konkreten Ergebnis führen. Eines dieser Verfahren, das durch ein Gesetz aus dem Jahr 2018 geändert wurde, erlaubt es dem Eigentümer, seine Wohnung sofort nach Erhalt eines erstinstanzlichen Urteils wieder in Besitz zu nehmen. Daher kann die andere Partei nicht in der Immobilie verbleiben, indem sie Berufung gegen dieses Urteil einlegt. Deshalb ist dieses Verfahren derzeit das am häufigsten angewandte bei einem klassischen Fall von Hausbesetzerbesetzung.

Praktische Richtlinien für Hausbesitzer in Spanien

Um festzustellen, ob Sie sich an die Polizei oder die Guardia Civil wenden sollten, ist es ratsam, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, sobald Sie erfahren, dass Ihr Eigentum besetzt wurde. Dieser Anwalt wird in der Lage sein, die am besten geeignete rechtliche Strategie vorzuschlagen, um den Fall so schnell wie möglich zu lösen. Die Dienste eines Anwalts sind besonders für diejenigen notwendig, die kein Spanisch sprechen. Um einen geeigneten spanischen Anwalt zu finden, kann man sich an TWERES wenden.

Wenn Sie sich an das Zivilgericht wenden müssen, ist der Beistand eines Anwalts und eines “procureur” obligatorisch. Ein Procureur (Staatsanwalt) ist die Person, die die Verantwortung für die Kommunikation mit dem Gericht im Namen des Mandanten übernimmt. Der Staatsanwalt ist einem bestimmten Gericht zugeordnet und ist dort befugt, im Namen seiner Mandanten mit dem Gericht zu kommunizieren. In Spanien ist nach wie vor ein Staatsanwalt vorgeschrieben.

Die spanische Regierung selbst rät Eigentümern von besetzten Häusern, schnell Anzeige zu erstatten. Zu diesem Zweck haben sie eine mobile Anwendung namens “Alertcops” zur Verfügung gestellt. Man kann die App über Google Play und über den App Store herunterladen, sich anschließend registrieren und nach Erhalt einer SMS bestätigen. Einmal installiert, kann man die Smartphone-App über den Test oder die “Alerta de prueba” ausprobieren. In diesem Moment wird eine Textnachricht an die Leute hinter AlertCops gesendet, und wenn alles gut funktioniert, erhalten Sie die Nachricht “Das System kann Ihre Alarme verarbeiten” oder auf Spanisch “El sistema puede procesar sus alertas”. AlertCops kann nicht nur in Spanisch, sondern auch in Englisch, Deutsch und Französisch verwendet werden.

Es ist auch wichtig, einen aktuellen Eigentumsnachweis vorzulegen, falls es zu einer Beschwerde über ein besetztes Haus kommt. Diese kann einfach online über die Regierungswebsite https://www.registradores.org bezogen werden und kostet ca. 10 EUR. Legen Sie außerdem am besten so viele Belege wie möglich bei, z. B. Aussagen von Nachbarn, dem Hausmeister, einer Sicherheitsfirma, E-Mails oder Textnachrichten, die Sie über die Besetzung informiert haben usw. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass die Beschwerde erfolgreich ist. Auf diese Weise besteht die Chance, dass die Hausbesetzer “auf frischer Tat” ertappt werden und von der Polizei ohne Einschaltung eines Richters vertrieben werden können.

Wenn das immer noch scheitert und das Gericht eingeschaltet werden muss, dann ist, wie schon angedeutet, ein Anwalt nötig. Trotz der Gesetzesänderung im Jahr 2018 dauern die gerichtlichen Verfahren immer noch sehr lange, da auch das spanische Justizsystem eher langsam arbeitet.

Es liegt daher auf der Hand, dass die spanischen Behörden vorbeugende Maßnahmen empfehlen, wie z. B. die Installation von Sicherheitsschlössern, einer guten Alarmanlage, die vorzugsweise permanent mit einer Sicherheitsfirma verbunden ist, Webkameras und die Benachrichtigung eines Nachbarn bei längerer Abwesenheit.

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Zugang zu Zweitwohnungen in Deutschland während des Corona Lockdown

Die Maßnahmen in Deutschland gegen Corona haben von Anfang an nicht auf ein generelles Verbot des Zugangs zu Zweitwohnungen gesetzt.

Zu Beginn der Pandemie gab es unterschiedliche Regelungen für Zweitwohnungen. Es gab Empfehlungen und in einigen Ländern war es Bürgern, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Land ihrer Zweitwohnung hatten, zunächst untersagt, diese aufzusuchen.

Das hat sich aber schnell geändert, nachdem in einigen Länder die Verwaltungsgerichte die Verbote der Benutzung von Zweitwohnungen, aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt hatten.

Die Gerichte hielten das Verbot, zum Zweitwohnsitz zu reisen, für  unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig. Die betroffenen Landesregierungen haben daraufhin  ihre Regelungen umgehend ge-ändert.

Beispiele:

  • Berlin/Brandenburg:  Nach einer Entscheidung des von Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im März, erklärte ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums klar: „Wer ein Ferienhaus oder einen Ferienwohnung in Brandenburg besitzt, darf diese selbstverständlich für sich nutzen.“
  • Mecklenburg-Vorpommern, ein sehr touristisches Land an der Deutschen Ostseeküste: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 9. April 2020, mit dem das Reiseverbot für die einheimische Bevölkerung außer Kraft gesetzt worden ist, entschied  die Landesregierung am 17. April 2020, dass jeder, der in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, jeden Ort dort besuchen darf, eine Zweitwohnung an der Küste und auf den  Ostseeinseln eingeschlossen.
  • Einige Länder in Deutschland, wie Bayern, auch ein Land mit sehr attraktiven und populären  touristischen Regionen, sowie Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen, haben die eigene Nutzung von Zweitbewohner zu keinem Zeitpunkt untersagt.

Aus alledem ergibt sich, dass Zweitbewohner in Deutschland in der Corona-Krise letztlich nicht an der Nutzung ihres Eigentums gehindert worden sind.