TWERES startet eine Petition, um notwendige Fahrten von Eigentümer zu ihrem Zweitwohnsitz in die Liste der „unverzichtbaren” Fahrten aufzunehmen.
Mit einer Petition auf ihrer Website mobilisiert #TWERES erneut Besitzer von Zweitwohnsitzen im Ausland, um gegen das Verbot vorzugehen, ihre Immobilie zu betreten. Der Verein sagt, dass er mit verärgerten Reaktionen von Menschen überschwemmt wird, die nicht verstehen, warum sie bis zum 19. April, oder vielleicht sogar noch länger warten müssen, um mit ihrem Auto die Grenze zu überqueren und zu ihrem Zweitwohnsitz zu fahren. Sie sind besonders verärgert, weil sie ihr Eigentum drei Monate lang unbeaufsichtigt lassen müssen und nicht einmal dringende Maßnahmen ergreifen können, um z. B. Frost- und Wasserschäden oder Diebstahl zu verhindern. Der Verband sammelt nun Unterschriften rund um die Forderung, “notwendige Fahrten von Eigentümern zu ihrem Eigentum im Ausland zur Durchführung dringender Wartungs- oder Reparaturarbeiten” in die Liste der notwendigen Fahrten in den Anhängen des geltenden Ministerialerlasses aufzunehmen.
Am 6. März verlängerte der beratende Ausschuss der föderalen und regionalen Regierungen das Verbot von nicht lebensnotwendigen Reisen in und aus dem belgischen Staatsgebiet bis zum 18. April. Die Liste der “wesentlichen Reisen” bleibt unverändert. Fahrten nach und von Belgien sind also nach wie vor aus beruflichen Gründen, zwingenden familiären Gründen, humanitären Gründen usw. erlaubt, aber auch zur Pflege von Tieren, für einen Umzug oder für dringende Reparaturen, um die Sicherheit eines Fahrzeugs zu gewährleisten.
Mit einer Petition an den Staatsrat versuchten die gemeinnützige Vereinigung TWERES und vier Besitzer von Zweitwohnungen im Ausland, den bestehenden Wortlaut des Verbots von nicht unbedingt notwendigen Reisen anzufechten. In seinem Urteil vom 2. März lehnte es der Staatsrat ab, über den Antrag der Eigentümer zu entscheiden, weil die Dringlichkeit der Angelegenheit nicht ausreichend nachgewiesen worden war.
“Unsere Mitglieder finden sich nicht einfach damit ab”, sagen die TWERES-Vorstände. “Sie nehmen an dass die verantwortlichen Minister die Fahrten in und aus unserem Land so weit wie möglich einschränken wollen, solange die Kontrollmöglichkeiten und Sicherheitsvorkehrungen noch nicht ausreichend entwickelt sind. Was sie besonders stört, ist die willkürliche Auflistung, welche Reisen im Ministerialerlass als “wesentlich” qualifiziert werden. Dringende Arbeiten an einem Haus sind oft genauso dringend und erfordern ebenso einen Besuch vor Ort wie die Pflege von Tieren oder Reparaturen an einem Fahrzeug.”
TWERES argumentiert zusätzlich: “Es gibt bei dieser Liste auch keine Betrachtung, die Infektionsrisiken berücksichtigt. Es gibt ein großes Unverständnis dafür, dass es einem Besitzer verboten ist, sein Auto von der heimischen Garage zu seinem Wohnmobil in Zeeland oder seinem Häuschen in einem abgelegenen Dorf in der Dordogne zu fahren. Noch weniger Verständnis gibt es für die Tatsache, dass dieses Verbot bestehen bleibt, auch wenn dort dringende Arbeiten durchgeführt werden müssen. Auch die Tatsache, dass der Termin für die Lockerung des Einreiseverbots erst versprochen, dann aber wieder verschoben wird, sorgt für Unmut und Frustration.”
Mit der Unterzeichnung dieser Petition durch alle Besitzer eines Zweitwohnsitzes im Ausland bittet TWERES nun die zuständigen Minister, notwendige Reisen von Besitzern eines Zweitwohnsitzes ins Ausland zur Durchführung dringender Wartungs- oder Reparaturarbeitenin die Liste der wesentlichen Reisen in den Anhängen des geltenden Ministerialerlasses vom 28. Oktober 2020 über dringende Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 (zuletzt geändert durch MB vom 7. März 2021) aufzunehmen.