Einstellung des elektronischen Portals von TWERES für Einspruchsverfahren gegen die Steuer auf Zweitwohnsitze in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde
Der Vorstand der gemeinnützigen Vereinigung TWERES hat beschlossen, ab 2026 seine „Aktion Gemeindesteuer“ einzustellen und keine individuellen Einspruchsverfahren gegen die Gemeindesteuer auf Zweitwohnsitze in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde mehr über ein elektronisches Portal zu ermöglichen.
TWERES hat diese Verfahren ermöglicht und unterstützt, da die Rechtsprechung des Berufungsgerichts Gent diese Steuer wiederholt als rechtswidrig eingestuft hat, und zwar aufgrund eines Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot. Die Rechtsprechung stützte sich vor allem auf die Feststellung, dass ständige Einwohner in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde von der zusätzlichen Einkommensteuer befreit waren.
Die Gemeinderäte von De Panne und Koksijde haben im Dezember 2025 beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 die ständigen Einwohner in diesen Gemeinden eine zusätzliche Einkommensteuer in Höhe von 5 Prozent entrichten müssen. Infolgedessen wird die Rechtsprechung die Steuer auf Zweitwohnsitze, selbst wenn diese in De Panne drastisch erhöht wird (progressiv auf 1266 EUR im Steuerjahr 2031), nicht mehr als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot ansehen. Die Aussicht auf einen letztendlichen Erfolg eines Gerichtsverfahrens ist daher sehr gering geworden.
Der Gemeinderat von Knokke-Heist hat im Gegensatz zu De Panne und Koksijde beschlossen, den Nullsatz bei der zusätzlichen Einkommensteuer für ständige Einwohner beizubehalten. Zudem wird die Steuer auf Zweitwohnsitze um 22 Prozent erhöht. Dennoch wird TWERES auch für diese Gemeinde keine individuellen Einspruchsverfahren mehr unterstützen. Die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens sind auch für diese Gemeinde deutlich geringer, seit der Kassationshof am 15. Januar 2026 entschieden hat, dass die Erhebung einer Steuer auf Zweitwohnsitze als „Luxussteuer“ nicht ohne Weiteres als unangemessen angesehen werden kann. Derzeit ist es daher ratsam, abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Punkt weiterentwickeln wird.
Anstatt individuelle gerichtliche Einspruchsverfahren zu unterstützen, wird TWERES jedoch die neuen Steuerverordnungen von De Panne, Knokke-Heist und Koksijde vor dem Staatsrat anfechten. Dieses Verfahren wurde kürzlich eingeleitet und wird voraussichtlich anderthalb Jahre dauern.
Wenn Sie also in den kommenden Wochen und Monaten Ihren Steuerbescheid für die Steuer auf Ihre Zweitwohnung für das Steuerjahr 2026 erhalten, senden Sie diesen bitte auf keinen Fall mehr an info@tweres.be.
Unsere Aktion zur Gemeindesteuer wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt und von der Website entfernt. In Erwartung des Ergebnisses der Verfahren vor dem Staatsrat raten wir Ihnen, die geforderte Steuer – vorläufig – zu zahlen.
Selbstverständlich können Sie weiterhin individuell einen Einspruch an die Gemeinde richten und, falls dieser abgelehnt wird, selbst ein Gerichtsverfahren mit einem Anwalt Ihrer Wahl einleiten.
Selbstverständlich wird TWERES die laufenden Verfahren gegen die Gemeindesteuer auf Zweitwohnsitze in den drei betroffenen Gemeinden für ihre Mitglieder weiterhin verfolgen. Für den endgültigen Ausgang dieser Verfahren muss abgewartet werden, wie das Berufungsgericht in Antwerpen die Kassationsurteile vom 15. Januar 2026 auslegen wird.

