Was schlägt TWERES vor, um dem offensichtlichen Missbrauch von Campingplatzbesitzern gegenüber ihren Bewohnern entgegenzuwirken?
Wie wir bereits in früheren Blogartikeln auf dieser Website geschrieben haben, befindet sich jeder, der einen Mobilheim oder ein Ferienhaus auf einem Campingplatz besitzt, immer in einer abhängigen Position gegenüber dem Campingplatzbesitzer. Denn der Campingplatzbesitzer kann den Mietvertrag jedes Jahr ohne Begründung kündigen. Obwohl ein Mobilheim theoretisch versetzbar ist, kostet es in der Praxis viel Geld und Aufwand. Häufig sind ein Kran, ein LKW mit Auflieger und Führung für „Sondertransporte“ erforderlich. Die Kosten können sich auf sechs- bis achttausend Euro belaufen. Außerdem ist es nicht einfach, kurzfristig einen Platz auf einem anderen Campingplatz zu finden.
Daher halten sich die Bewohner des Campingplatzes in der Regel bedeckt und akzeptieren fügsam jede Maßnahme, die ihnen vom Campingplatzbesitzer auferlegt wird. Wer sich als schwierig erweist, riskiert sogar, dass er seinen Mobilheim am Ende des Jahres vom Campingplatz entfernen muss. Glücklicherweise nutzen nicht alle Campingplatzbesitzer die schwache Position ihrer Bewohner aus. Dennoch gibt es leider Campingplätze, auf denen diese abhängige Position vom Betreiber bis zum Äußersten ausgenutzt wird. Jede Woche gehen bei TWERES diesbezügliche Beschwerden ein.
Um welche Missbräuche handelt es sich?
Viele Beschwerden beziehen sich auf willkürliche Preiserhöhungen. Außerdem werden die Bewohner des Campingplatzes manchmal gezwungen, bestimmte Arbeiten, wie den Bau einer Terrasse oder einer Überdachung, vom Betreiber selbst zu einem Preis durchführen zu lassen, den er einseitig vorgibt. Auf manchen Campingplätzen ist es dem Besitzer eines Mobilheims nicht gestattet, diesen zu verkaufen und den Mietvertrag abzutreten, ohne dem Betreiber eine beträchtliche Summe – in der Regel einen Prozentsatz von 10-15 % des Verkaufspreises – zu zahlen. Es kommt auch vor, dass die Bewohner des Campingplatzes erst sehr spät in der Saison erfahren, dass ihr Mobilheim kurzfristig vom Gelände entfernt werden muss. Für einige Familien, die dort oft seit Generationen ihren Urlaub verbringen, ist dies eine sehr schwere Belastung.
Notwendigkeit eines Rechtsschutzes
Um der Gefahr des Missbrauchs entgegenzuwirken, muss der Rechtsschutz für Bewohner von Campingplätzen verbessert werden. Aus rechtlicher Sicht fallen diese Bewohner unter das Verbraucherschutzgesetz. Der Verbraucherschutz dient gerade dazu, die ungleiche Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen und Verbrauchern auszugleichen, indem er verbindliche rechtliche Regelungen vorschreibt. Das Wirtschaftsgesetzbuch ermöglicht es der Regierung auch, Standardverträge für bestimmte Branchen vorzuschreiben, um ein besseres Gleichgewicht zwischen den Vertragspartnern zu schaffen.
Anders als beispielsweise in Frankreich, wurden von der belgischen Regierung bislang keine Maßnahmen in dieser Richtung ergriffen. Die Bewohner der Campingplätze, die Opfer der genannten Missbräuche sind, bleiben daher auf der Strecke. Bestehende Einrichtungen wie die Ombudsstelle für Verbraucher oder „ ConsumerConnect “ bieten keinen Trost, da es an geeigneten Vorschriften fehlt.
Warum bieten die bestehenden Vorschriften keinen ausreichenden Schutz?
Die bestehenden Verbraucherschutzvorschriften – z. B. zu Informationspflichten, Preiserhöhungen, fairen Geschäftspraktiken, missbräuchlichen Klauseln etc. – lösen das Problem des bestehenden Missbrauchs nicht. Diese Vorschriften setzen voraus, dass die Verbraucher wegen Verstößen gegen diese Vorschriften klagen können, damit Maßnahmen ergriffen werden. Der Besitzer eines Mobilheims, der einen Stellplatz gemietet hat und wegen eines Verstoßes klagt, riskiert jedoch, dass der Campingvertrag am Ende der Saison gekündigt wird. Der Campingplatzbetreiber kann nämlich einseitig und ohne Angabe von Gründen beschließen, den Mietvertrag nicht zu verlängern. Die Abhängigkeitssituation, in der sich die Bewohner des Campingplatzes befinden, ist eigentlich der Kern des Problems. Um dies zu beheben, muss in die Vertragsbeziehung zwischen den beiden Parteien eingegriffen werden, um ein besseres Gleichgewicht zu erreichen.
Musterverträge nach niederländischem Vorbild
Laut TWERES sollte die Belgische Regierung in Absprache mit den Campingplatzbesitzern und den Anwohnern einen Mustervertrag ausarbeiten. Die Verwendung eines Mustervertrags kann vorgeschrieben, aber auch gefördert werden, indem sie mit der Lizenzpolitik verknüpft wird. In Belgien erfordert dies eine Abstimmung mit den regionalen Behörden, die wie das Generalkommissariat für Tourismus, für diesen Bereich zuständig sind.
Dabei sollte ein gutes Gleichgewicht zwischen den Interessen beider Seiten angestrebt werden. Als Vorbild können die niederländischen „ RECRON-Bedingungen für permanente Standorte “ dienen. Hier einige Beispiele für Klauseln, die in solchen Verträgen vorkommen:
- Der Campingplatzbetreiber darf den Preis nur dann erheblich erhöhen, wenn er dies begründet und mindestens achtzehn Monate im Voraus angekündigt hat.
- Eine wesentliche Änderung der Campingplatzordnung muss vom Campingplatzbetreiber mindestens sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres mitgeteilt werden.
- Im Falle eines privaten Verkaufs eines Mobilheims darf der Campingplatzbetreiber den Abschluss eines Mietvertrags für den Stellplatz mit einem Käufer des Mobilheims nicht von einer finanziellen Entschädigung abhängig machen oder verlangen, dass der Verkauf nur durch seine Vermittlung erfolgen darf.
- Sehr wichtig: Obwohl die Verträge für ein Jahr abgeschlossen werden, erfolgt die Verlängerung automatisch und darf vom Campingplatzbetreiber nicht ohne triftigen Grund abgelehnt werden. Mögliche triftige Gründe sind im Vertrag aufgeführt (z. B. die Nichteinhaltung der Campingplatzordnung, auch nach schriftlicher Verwarnung, oder die Tatsache, dass der Mobilheim „trotz schriftlicher Verwarnung in einem so schlechten Zustand ist, dass er das Erscheinungsbild des Platzes und seiner unmittelbaren Umgebung beeinträchtigt“).
- Der Eigentümer des Mobilheims mit festem Standplatz hat bestimmte eingeschränkte Rechte, wenn der Campingplatzbetreiber eine Umstrukturierung (z. B. Renovierungsarbeiten) vornehmen möchte. Soweit möglich, muss der Campingplatzbetreiber dafür sorgen, dass der Urlauber durch die vor Beginn der Umstrukturierung durchgeführten Vorbereitungsarbeiten nicht in seiner Freizeitgestaltung beeinträchtigt wird.
- Muss der Mietvertrag für einen Stellplatz aufgrund dieser Arbeiten gekündigt werden, gilt eine Kündigungsfrist von einem Jahr.
- Im Falle einer Umstrukturierung, die zur Kündigung des Vertrags durch den Campingplatzbetreiber führt, ist dieser verpflichtet, dem Urlauber nach Möglichkeit einen (zumindest gleichwertigen) Platz auf dem Gelände anzubieten, es sei denn, der Mobilheim ist aufgrund seines Alters und/oder seines Zustands nicht mehr für das Gelände geeignet.
- Wenn kein mindestens gleichwertiger Platz auf dem Gelände verfügbar ist, hat der Eigentümer des Mobilheims Anspruch auf eine Entschädigung für die Kosten der Umsiedlung. Die Kosten für die Umsiedlung des Stellplatzes außerhalb des Campingplatzes trägt der Campingplatzbesitzer.
- Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass Streitigkeiten zwischen Campingplatzbesitzern und Mobilheimbesitzern an eine gemeinsame Streitkommission verwiesen werden können, der neben RECRON auch der ANWB und der Verbraucherverband angehören. Beide Parteien sind an die Entscheidungen des Streitbeilegungsausschusses gebunden.