Wie finde ich eine zuverlässige Hausverwaltung für meine Miteigentümergemeinschaft?

Viele Zweitwohnungen, insbesondere an der belgischen Küste, sind Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Eigentümer dieser Wohnungen – dauerhaft Ansässige, nicht dauerhaft Ansässige und Vermieter – befinden sich dann in einem Miteigentumsverhältnis und bilden zusammen eine Vereinigung von Miteigentümern.

Mehr als einmal beschweren sich die Miteigentümer über einen Mangel an Transparenz seitens des Hausverwalters. Die Hausverwaltung weigert sich, die ihrer Buchhaltung zugrunde liegenden Rechnungen vorzulegen, die Hausverwaltung handelt in Abstimmung mit dem Bauträger, die Hausverwaltung setzt eine Kommission für die Beauftragung von Auftragnehmern ein… Es sind nur einige wenige wiederkehrende Beschwerden. Leider gibt es auch Geschichten von Hausverwaltern, die die Konten der Miteigentümer plündern. Ein aktuelles Beispiel kann hier nachgelesen werden.

Leider gibt es keine Listen von “vertrauenswürdigen” Hausverwaltern. Man kann sich natürlich auch an andere Verbände von Miteigentümern wenden, um sich über deren Erfahrungen zu informieren. Seit 2018 müssen Vereinigungen von Miteigentümern bei der „Kreuspuntbank“ für Unternehmen („Kruispuntbank van Ondernemingen“, KBO) registrieren lassen, wen sie zu Hausverwalter ernannt haben.

Eines der Ziele von TWERES ist es, diesen Erfahrungsaustausch mit den Hausverwaltern zu erleichtern (z.B. durch das Sammeln von Qualitätsbeurteilungen).

Absurde Corona-Bedingungen: Ab 21. Mai durften die Menschen an ihren Zweitwohnsitz in Belgien zurückkehren, aber nicht auf die andere Seite der Landesgrenze.

Als am 21. Mai 2002 in Belgien unter dem Druck eines drohenden Gerichtsverfahrens, das in aller Eile entschieden wurde, dass die Menschen an ihren Zweitwohnsitz zurückkehren können, war dies für viele eine Erleichterung. Schließlich verstand niemand, warum man bereits am 11. Mai auf der Meir in Antwerpen oder auf der Nieuwstraat in Brüssel einkaufen durfte, während das Zweitwohnungsverbot bestehen blieb (ursprünglich wurde sogar beschlossen, das Verbot “mindestens” bis zum 8. Juni aufrecht zu erhalten!).

Zu dieser Zeit waren Campingplätze und Ferienparks in den Niederlanden bereits seit einiger Zeit geöffnet. Niederländer und Deutsche konnten sich ungehindert in ihr Ferienhaus oder Wohnmobil in den Niederlanden begeben. Die Belgier wurden jedoch an der Grenze von der belgischen Polizei angehalten. Das hat zu Recht wütende Reaktionen hervorgerufen:

  • “Ich habe einen neuen Wohnwagen auf einem Mietgrundstück auf einem Campingplatz in den Niederlanden.
    Der Campingplatz ist unter strengen Bedingungen geöffnet, z.B. eigene Toilette… halten Sie Abstand. Deutsche und Niederländer sind anwesend, aber ich als Europäer (Belgier) darf ich nicht dorthin gehen, weil ich die belgische Grenze nicht überschreiten darf. Hoffentlich ist unsere Wohnwagen noch da und wurde nicht ausgeraubt. Es ist erlaubt, mit 20 Personen in einen Vergnügungspark zu gehen oder mit dem Fahrrad zu fahren, aber nicht über die Grenze. Endlich dürfen wir den zweiten Wohnsitz besuchen, aber leider nur innerhalb Belgiens.
  • Wo kann ich in Bezug auf Corona-Kontamination sicherer sein als bei meinem zweiten Aufenthalt kurz hinter der Grenze in Belgien”.
  • “Ich habe in Holland ein Wohnmobil gekauft. Seit Ende Februar ist endlich alles miteinander verbunden, aber wir dürfen nicht dorthin fahren”.
  • “Die belgische Regierung lässt uns nicht in unser Wohnmobil nach Zeeland zurückkehren. Wir haben eine schriftliche Genehmigung vom Wohnwagenpark, und wir durften bereits ab 1. Mai 2020 zurückfahren. Die belgische Politik lässt uns einfach nicht zu. Dieselben Landsleute mit Zweitwohnsitz dürfen nach Belgien zurückkehren, jedoch nicht 10 km hinter der Grenze in Zeeland. Bitte helfen Sie uns!”