TWERES will kommunale Vorschriften zur Zweitwohnungssteuer in Küstengemeinden vor dem Staatsrat anfechten

Die Initiative von TWERES betrifft zunächst drei Küstengemeinden: De Panne, Koksijde und Ostende. In diesen  Gemeinden wurde Mitte Dezember 2025 eine neue Steuerverordnung über die Besteuerung von Zweitwohnungen erlassen. Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen diese kommunalen Vorschriften beim Staatsrat beträgt 60 Tage und läuft Mitte Februar 2026 ab.

Der Staatsrat wird gebeten werden, die Vorschriften für nichtig zu erklären. Zu diesem Zweck wird der Anwalt, mit dem TWERES in dieser Angelegenheit zusammenarbeitet (Herr Engelen, Antaxius-Antwerpen), eine Reihe von rechtlichen Argumenten vorbringen. Das Verfahren dauert in der Regel anderthalb bis zwei Jahre. Wird dem Antrag stattgegeben, müssen die betroffenen Gemeinden die Steuern, die sie ab dem 1. Januar 2026 auf der Grundlage der für nichtig erklärten Verordnung erhoben haben, an alle Steuerpflichtigen zurückerstatten. Dies war beispielsweise kürzlich bei der Provinzsteuer in Westflandern der Fall.

TWERES ist bereit, die Kosten für die Verfahren vor dem Staatsrat zu übernehmen, kann jedoch selbst nicht als Prozesspartei auftreten.

Um die Initiative finanziell zu ermöglichen, wird eine SpendBf das Konto der gemeinnützigen Organisation TWERES überweisen: IBAN BE05 7360 7116 0375, BIC KREDBEBB, mit dem Vermerk „Actie Raad van State” (Aktion Staatsrat).

TWERES kann auch nicht als Prozesspartei auftreten. Dazu benötigen wir für jede der vier Gemeinden mindestens fünf Eigentümer von Zweitwohnungen in diesen Gemeinden, die bereit sind, ihren Namen auf die Petition zu setzen. Der Verein ruft daher Mitglieder und Nichtmitglieder auf, sich per E-Mail info@tweres.be oder unter der Handynummer von TWERES: 0485 169 145 zu melden. Wir betonen, dass Eigentümer, die ihren Namen auf die Petition setzen lassen möchten, keinerlei rechtliches oder finanzielles Risiko tragen.

TWERES sucht in den drei Küstengemeinden außerdem auch feste Einwohner, die eine oder mehrere Wohnungen an Zweitwohnsitzinhaber vermieten.

Um die Verfahren vor dem Staatsrat fristgerecht einleiten zu können, muss sehr schnell gehandelt werden. Wir rufen Sie daher auf, sich der Aktion schnell anzuschließen, entweder durch finanzielle Unterstützung oder als potenzielle Prozesspartei. Stichtag: 5. Februar 2026. Ohne Ihre Unterstützung können wir dies nicht tun.