Kann De Panne seine Gemeindesteuer auf Zweitwohnungen doch noch behalten?

Mehrere Belgische Zeitungen haben berichtet dass ein Richter in Brügge entschieden hat, dass De Panne seine Gemeindesteuer auf Zweitwohnungen beibehalten darf, weil diese Steuer in der neuen Steuerordnung der Gemeinde als Luxussteuer eingestuft wird. Ähnliche Urteile hat dasselbe Gericht bereits in Bezug auf Koksijde gefällt. TWERES, der Interessenverband der Zweitwohnungsbesitzer, hat diese Urteile inzwischen geprüft und rät seinen Mitgliedern, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Schließlich sind alle vom Richter in Brügge angeführten Gründe bereits mehrfach vom Berufungsgericht zurückgewiesen worden.

In Belgien ist ein Richter in erster Instanz grundsätzlich nicht an eine Berufungsentscheidung gebunden. Jeder Richter kann sich ein eigenes Urteil über einen Fall bilden, der ihm vorgelegt wird. Die Tatsache, dass die Richter diesem Urteil mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der Berufung nicht folgen werden, steht dem nicht entgegen. Die Einspruchsverfahren gegen die Gemeindesteuer auf den Besitz eines Zweitwohnsitzes in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde sind ein gutes Beispiel dafür.

In diesen Einspruchsverfahren akzeptiert das Gericht in erster Instanz Argumente, die vom Berufungsgericht in früherer Rechtsprechung zurückgewiesen wurden. Es geht immer um Einwände gegen die Tatsache, dass ständige Einwohner in den betreffenden Gemeinden von der zusätzlichen Einkommenssteuer befreit sind und dass fast die gesamte Last auf den Schultern der Besitzer von Zweitwohnungen lastet. Wer zum Beispiel einen Zweitwohnsitz in Koksijde hat, zahlt bereits mehr als 1.200 Euro pro Jahr.

Das Berufungsgericht hat bereits in früheren Urteilen klargestellt, dass diese Praxis nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass beispielsweise die Steuer auf Zweitwohnungen als Luxussteuer qualifiziert wird. Denn die betreffende Steuer wird auf den Besitz eines Wohnsitzes in der Gemeinde erhoben, der nicht als Wohnsitz genutzt wird. “Jemand, der zehn Häuser in Koksijde, Knokke oder De Panne besitzt, die alle von Dauerbewohnern bewohnt werden, zahlt also keine Steuer. Wer hingegen ein Zimmer in Brüssel mietet und dort seinen Wohnsitz hat, zahlt die Steuer, wenn er oder sie ein Haus in diesen Gemeinden besitzt, das als Zweitwohnsitz genutzt wird. Der Standpunkt des Berufungsgerichts ist daher vernünftig”, sagt Jos Dumortier, einer der Direktoren von TWERES.

Durch die Veröffentlichung der erstinstanzlichen Urteile, die gegen die Zweitwohnungsinhaber ergangen sind, können die betroffenen Gemeinden darauf hoffen, dass für das laufende Veranlagungsjahr und für die Folgejahre weniger Zweitwohnungsinhaber ein Einspruchsverfahren einleiten werden. Außerdem können sie damit rechnen, dass sich einige Zweitwohnsitzinhaber mit dem Urteil abfinden und von einer Berufung absehen werden. Nach Angaben von TWERES sind die Chancen auf einen Erfolg der Zweitplatzierten jedoch keineswegs gesunken.

Bis sich das Berufungsgericht zu dieser Frage äußert, werden die Zweitwohnungsinhaber angesichts der Arbeitsbelastung des Gerichts jedoch noch einige Jahre warten müssen. In der Zwischenzeit nimmt die Zahl der Rechtsmittelverfahren ständig zu. Mehr als 600 solcher Verfahren sind bereits über TWERES eingeleitet worden. Leider bedeutet dies für die belgische Justiz eine Menge Arbeit, aber im Moment kann sie nicht viel dagegen tun.