Lesen Sie auf der Website der GDENA Anwälte (11. Mai 2020): COVID-Maßnahmen und Eigentumsrechte in einem (zu großen) Spannungsverhältnis. Haben (einige) Bürgermeister an der Küste in einem Punkt Recht?

In den letzten Tagen gab es viel Aufregung über die Nichtzulassung sogenannter Zweitbewohner an der Küste und in den Ardennen. Das örtliche Gastgewerbe und die Händler schreien Alarm. Es wird gesagt, dass es wenig Sinn macht, Geschäfte zu eröffnen, wenn ihre Hauptkunden nicht kommen dürfen. Ferienhäuser an der Küste erwirtschaften einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro, wovon 1,1 Milliarden von Zweitbewohner stammen. Auf sie entfallen 13,6 Millionen der 30 Millionen Übernachtungen an der Küste.

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