Einspruchsverfahren gegen die Zweitwohnsitzsteuer in Koksijde: Wo stehen wir Mitte 2026?

Zwischen Oktober 2020 und Ende 2025 wurden über TWERES nicht weniger als 1.150 Einspruchsverfahren gegen die kommunale Steuer auf Zweitwohnsitze in Koksijde eingeleitet (dazu kommen noch einmal 980 in De Panne und Knokke-Heist). Einige Teilnehmer der TWERES-Aktion haben drei oder vier (einige sogar fünf) Verfahren vor dem Gericht erster Instanz in Brügge, dem Berufungsgericht in Gent oder in Ausnahmefällen auch vor dem Kassationsgericht in Brüssel anhängig. Die betroffenen Gerichte haben bereits Hunderte von Urteilen gefällt, anfangs manchmal zum Nachteil der Zweitwohnungsbesitzer, in letzter Zeit jedoch ausnahmslos zu deren Gunsten.

Im Folgenden versuchen wir kurz zu erläutern, wo wir derzeit in den verschiedenen Verfahren für jedes Steuerjahr stehen. Das ist sicherlich keine einfache Lektüre, da juristische Verwicklungen oft kompliziert sind.

Veranlagungsjahr 2020

TWERES hat die Aktion im Oktober 2020 gestartet, sodass es für die meisten Eigentümer von Zweitwohnsitzen in Koksijde bereits zu spät war, noch einen Einspruch einzulegen. Dadurch blieb die Teilnehmerzahl für dieses Veranlagungsjahr auf 37 begrenzt. Nach der Ablehnung des Einspruchs durch die Gemeinde kamen diese Fälle im Laufe des Jahres 2022 vor das Gericht erster Instanz in Brügge. In allen Fällen fiel das Ergebnis negativ aus. Alle Hoffnungen ruhten daher auf dem Berufungsgericht in Gent, doch dieses Gericht entschied Ende 2023 unerwartet zum Nachteil der Zweitwohnungsbesitzer. In den darauf folgenden Monaten haben wir daher zur Vorsicht gemahnt, und einige Mitglieder haben ihr Verfahren eingestellt oder die Einlegung der Berufung verschoben.

Am 6. Februar 2024 änderte das Berufungsgericht jedoch völlig unerwartet seine Rechtsprechung und gab der Gemeinde Koksijde Unrecht. Die Gemeinde legte dagegen Kassationsbeschwerde ein; das Urteil wurde im Januar 2026 vom Kassationsgericht aufgehoben und an das Berufungsgericht in Antwerpen zurückverwiesen. Dennoch hält das Berufungsgericht in Gent an seiner Rechtsprechung in der Sache zum Nachteil der Gemeinde fest. In einem Urteil vom 6. Juni 2026 wurde Koksijde erneut Unrecht gegeben. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ändert das Kassationsurteil nichts an der Tatsache, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, indem die kommunalen Einnahmen in ungleicher Höhe ausschließlich von den Zweitwohnungsbesitzern erhoben werden.

Am 29. September 2026 werden noch 14 weitere ähnliche Fälle im Zusammenhang mit dem Steuerjahr 2020 vor dem Berufungsgericht verhandelt. Die Urteile in diesen Fällen werden im Oktober 2026 bekannt gegeben.

Bei „touristischen Unterkünften“ verliefen die Verfahren etwas anders. In diesen Fällen gab das Berufungsgericht in neun Urteilen den Eigentümern Recht. Auch hier legte die Gemeinde Kassationsbeschwerde ein, und die Entscheidung des Kassationsgerichts in diesen neun Fällen steht derzeit noch aus.

Veranlagungsjahr 2021

Die meisten Fälle aus dem Jahr 2021 wurden vom Gericht erster Instanz in Brügge im Laufe der Jahre 2023 und 2024 verhandelt. Bis Februar 2024 fielen alle Urteile in erster Instanz zu Ungunsten unserer Mitglieder aus (171 Fälle). Da wir zu diesem Zeitpunkt mit der negativen Rechtsprechung des Kassationsgerichts in dessen Urteilen vom Oktober und November 2023 konfrontiert waren, wurde vorübergehend von einer Berufung abgeraten. Einige Mitglieder haben die Verfahren eingestellt und den Vorschlag der Gemeinde für einen gütlichen Vergleich angenommen. Da die negativen Urteile aus diesem Zeitraum von der Gemeinde nicht zugestellt wurden, ist eine Berufung derzeit noch in allen anderen Fällen möglich, in denen das Gericht den Eigentümern Unrecht gegeben hat. Die betroffenen Eigentümer werden diesbezüglich in Kürze kontaktiert.

Ab Februar änderte das Gericht infolge des Urteils des Berufungsgerichts vom 6. Februar seine Haltung. Für das Steuerjahr 2021 erhielten die Zweitwohnungsbesitzer schließlich noch in 21 Verfahren Recht. TWERES hat diese Urteile durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen und Koksijde auf diese Weise dazu verpflichtet, Berufung einzulegen. In diesen Fällen fand die mündliche Verhandlung am 9. Juni 2026 statt, und das Berufungsgericht wird am 6. September 2026 sein Urteil verkünden. Sollten die Urteile unseren Mitgliedern Recht geben, müssen wir mit ihnen besprechen, ob eine Zustellung erfolgen soll (um Koksijde zur Erfüllung, d. h. zur Zahlung, zu zwingen).

Veranlagungsjahr 2022

Ab dem Veranlagungsjahr 2022 sind die Verfahren etwas einfacher geworden. Die Einspruchsverfahren gegen den Steuerbescheid dieses Jahres wurden im Laufe der Jahre 2024 und 2025 vom Gericht erster Instanz behandelt, und in allen Fällen erhielten unsere Mitglieder vor dieser Instanz Recht (198 positive Urteile). TWERES hat im Februar 2025 die Initiative ergriffen, die bis dahin ergangenen 137 positiven Urteile durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Die Zustellungskosten wurden von TWERES vorgestreckt (insgesamt 36.636,92 €, einschließlich der Zustellung der 21 positiven Urteile zum Veranlagungsjahr 2021). Koksijde war daher verpflichtet, Berufung einzulegen, und auch in diesen Fällen fand am 9. Juni 2026 die mündliche Verhandlung statt; die Urteile werden für den 6. September erwartet. Sollten die Urteile unseren Mitgliedern Recht geben, müssen wir mit ihnen abstimmen, ob eine Zustellung erfolgen soll (um Koksijde zur Erfüllung, d. h. zur Zahlung, zu zwingen).

TWERES hat die bis zum 11. Februar ergangenen positiven Urteile zustellen lassen und die dafür anfallenden Kosten vorgestreckt. Angesichts der begrenzten finanziellen Mittel des gemeinnützigen Vereins war dies für spätere Urteile nicht mehr möglich. Für das Steuerjahr 2022 handelt es sich um 40 positive Urteile, in denen den Eigentümern vom Gericht Recht gegeben wurde. Wir werden nun mit den Betroffenen besprechen, ob sie die Kosten für die Zustellung selbst tragen möchten (und im Falle eines letztendlich positiven Urteils in der Berufungsinstanz diese Kosten auch selbst zurückerhalten werden).

Veranlagungsjahr 2023

Die meisten Fälle zum Veranlagungsjahr 2023 wurden inzwischen im Laufe der Jahre 2025 und 2026 vom Gericht erster Instanz in Brügge verhandelt, was bislang bereits zu 155 positiven Urteilen geführt hat. Auch hier stellt sich die Frage nach der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Solange dies nicht geschieht, tut sich in Koksijde nichts, und die Gemeinde wird nicht zur freiwilligen Erfüllung übergehen (Rückerstattung der Steuer und Zahlung der Gerichtskosten). Daher muss mit den Betroffenen besprochen werden, ob sie die Kosten für die Zustellung (rund 300 € pro Fall) vorstrecken möchten (und diese bei einem letztendlichen Erfolg natürlich zurückerhalten werden).

Veranlagungsjahr 2024

Die Akten zum Veranlagungsjahr 2024 liegen derzeit dem Gericht erster Instanz vor. Urteile in diesen Fällen werden im Laufe des Jahres 2027 erwartet. Insgesamt handelt es sich um 198 Akten.

Veranlagungsjahr 2025

Auch die meisten Akten zum Veranlagungsjahr 2025 wurden beim Gericht erster Instanz eingereicht, wo sie erst Ende 2027 und Anfang 2028 vom Gericht behandelt werden. Bislang handelt es sich um 205 Akten.

Fazit

Mitte 2026 sind die Aussichten auf einen endgültigen Erfolg hervorragend. Der September 2026 ist ein wichtiger Monat, da dann über 150 Urteile des Berufungsgerichts zu den Veranlagungsjahren 2021 und 2022 erwartet werden. Sollten diese positiv ausfallen und den betroffenen Eigentümern von Zweitwohnsitzen in Koksijde Recht geben, müssen wir Maßnahmen ergreifen, um die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen (Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Steuer und Zahlung der Gerichtskosten) zu zwingen. Dazu müssen die Urteile der Gemeinde durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden. TWERES wird die betroffenen Eigentümer kontaktieren und sie fragen, ob sie die Zustellung des Urteils wünschen und die Gerichtsvollzieherkosten (ca. 450 €) vorstrecken möchten.

Der gleiche Schritt wird erforderlich sein, um die mehr als 200 Fälle zu entblocken, in denen den Eigentümern vor dem Gericht erster Instanz Recht gegeben wurde. Koksijde kommt in diesen Fällen nicht zur freiwilligen Erfüllung und muss daher dazu angehalten werden, das Verfahren fortzusetzen. Auch hier ist die Zustellung jedes positiven Urteils durch einen Gerichtsvollzieher an die Gemeinde erforderlich. TWERES wird die betroffenen Eigentümer kontaktieren und sie fragen, ob sie das Urteil zustellen lassen möchten und die dafür anfallenden Kosten (ca. 350 €) vorstrecken wollen.

Einstellung des elektronischen Portals von TWERES für Einspruchsverfahren gegen die Steuer auf Zweitwohnsitze in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde

Der Vorstand der gemeinnützigen Vereinigung TWERES hat beschlossen, ab 2026 seine „Aktion Gemeindesteuer“ einzustellen und keine individuellen Einspruchsverfahren gegen die Gemeindesteuer auf Zweitwohnsitze in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde mehr über ein elektronisches Portal zu ermöglichen.

TWERES hat diese Verfahren ermöglicht und unterstützt, da die Rechtsprechung des Berufungsgerichts Gent diese Steuer wiederholt als rechtswidrig eingestuft hat, und zwar aufgrund eines Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot. Die Rechtsprechung stützte sich vor allem auf die Feststellung, dass ständige Einwohner in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde von der zusätzlichen Einkommensteuer befreit waren.

Die Gemeinderäte von De Panne und Koksijde haben im Dezember 2025 beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 die ständigen Einwohner in diesen Gemeinden eine zusätzliche Einkommensteuer in Höhe von 5 Prozent entrichten müssen. Infolgedessen wird die Rechtsprechung die Steuer auf Zweitwohnsitze, selbst wenn diese in De Panne drastisch erhöht wird (progressiv auf 1266 EUR im Steuerjahr 2031), nicht mehr als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot ansehen. Die Aussicht auf einen letztendlichen Erfolg eines Gerichtsverfahrens ist daher sehr gering geworden.

Der Gemeinderat von Knokke-Heist hat im Gegensatz zu De Panne und Koksijde beschlossen, den Nullsatz bei der zusätzlichen Einkommensteuer für ständige Einwohner beizubehalten. Zudem wird die Steuer auf Zweitwohnsitze um 22 Prozent erhöht. Dennoch wird TWERES auch für diese Gemeinde keine individuellen Einspruchsverfahren mehr unterstützen. Die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens sind auch für diese Gemeinde deutlich geringer, seit der Kassationshof am 15. Januar 2026 entschieden hat, dass die Erhebung einer Steuer auf Zweitwohnsitze als „Luxussteuer“ nicht ohne Weiteres als unangemessen angesehen werden kann. Derzeit ist es daher ratsam, abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Punkt weiterentwickeln wird.

Anstatt individuelle gerichtliche Einspruchsverfahren zu unterstützen, wird TWERES jedoch die neuen Steuerverordnungen von De Panne, Knokke-Heist und Koksijde vor dem Staatsrat anfechten. Dieses Verfahren wurde kürzlich eingeleitet und wird voraussichtlich anderthalb Jahre dauern.

Wenn Sie also in den kommenden Wochen und Monaten Ihren Steuerbescheid für die Steuer auf Ihre Zweitwohnung für das Steuerjahr 2026 erhalten, senden Sie diesen bitte auf keinen Fall mehr an info@tweres.be.

Unsere Aktion zur Gemeindesteuer wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt und von der Website entfernt. In Erwartung des Ergebnisses der Verfahren vor dem Staatsrat raten wir Ihnen, die geforderte Steuer – vorläufig – zu zahlen.

Selbstverständlich können Sie weiterhin individuell einen Einspruch an die Gemeinde richten und, falls dieser abgelehnt wird, selbst ein Gerichtsverfahren mit einem Anwalt Ihrer Wahl einleiten.

Selbstverständlich wird TWERES die laufenden Verfahren gegen die Gemeindesteuer auf Zweitwohnsitze in den drei betroffenen Gemeinden für ihre Mitglieder weiterhin verfolgen. Für den endgültigen Ausgang dieser Verfahren muss abgewartet werden, wie das Berufungsgericht in Antwerpen die Kassationsurteile vom 15. Januar 2026 auslegen wird.

TWERES will kommunale Vorschriften zur Zweitwohnungssteuer in Küstengemeinden vor dem Staatsrat anfechten

Die Initiative von TWERES betrifft zunächst drei Küstengemeinden: De Panne, Koksijde und Ostende. In diesen  Gemeinden wurde Mitte Dezember 2025 eine neue Steuerverordnung über die Besteuerung von Zweitwohnungen erlassen. Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen diese kommunalen Vorschriften beim Staatsrat beträgt 60 Tage und läuft Mitte Februar 2026 ab.

Der Staatsrat wird gebeten werden, die Vorschriften für nichtig zu erklären. Zu diesem Zweck wird der Anwalt, mit dem TWERES in dieser Angelegenheit zusammenarbeitet (Herr Engelen, Antaxius-Antwerpen), eine Reihe von rechtlichen Argumenten vorbringen. Das Verfahren dauert in der Regel anderthalb bis zwei Jahre. Wird dem Antrag stattgegeben, müssen die betroffenen Gemeinden die Steuern, die sie ab dem 1. Januar 2026 auf der Grundlage der für nichtig erklärten Verordnung erhoben haben, an alle Steuerpflichtigen zurückerstatten. Dies war beispielsweise kürzlich bei der Provinzsteuer in Westflandern der Fall.

TWERES ist bereit, die Kosten für die Verfahren vor dem Staatsrat zu übernehmen, kann jedoch selbst nicht als Prozesspartei auftreten.

Um die Initiative finanziell zu ermöglichen, wird eine SpendBf das Konto der gemeinnützigen Organisation TWERES überweisen: IBAN BE05 7360 7116 0375, BIC KREDBEBB, mit dem Vermerk „Actie Raad van State” (Aktion Staatsrat).

TWERES kann auch nicht als Prozesspartei auftreten. Dazu benötigen wir für jede der vier Gemeinden mindestens fünf Eigentümer von Zweitwohnungen in diesen Gemeinden, die bereit sind, ihren Namen auf die Petition zu setzen. Der Verein ruft daher Mitglieder und Nichtmitglieder auf, sich per E-Mail info@tweres.be oder unter der Handynummer von TWERES: 0485 169 145 zu melden. Wir betonen, dass Eigentümer, die ihren Namen auf die Petition setzen lassen möchten, keinerlei rechtliches oder finanzielles Risiko tragen.

TWERES sucht in den drei Küstengemeinden außerdem auch feste Einwohner, die eine oder mehrere Wohnungen an Zweitwohnsitzinhaber vermieten.

Um die Verfahren vor dem Staatsrat fristgerecht einleiten zu können, muss sehr schnell gehandelt werden. Wir rufen Sie daher auf, sich der Aktion schnell anzuschließen, entweder durch finanzielle Unterstützung oder als potenzielle Prozesspartei. Stichtag: 5. Februar 2026. Ohne Ihre Unterstützung können wir dies nicht tun.

 

Kassationsurteile zu Knokke und Koksijde: Was sind die Folgen?

Inzwischen konnten wir die Urteile lesen, die der Kassationshof am 15. Januar 2026 gefällt hat. Darin hebt das Gericht zwei Urteile auf, die vom Berufungsgericht in Gent am 2. Mai 2023 (in der Rechtssache Knokke-Heist gegen A.J.L. gegen Knokke-Heist) bzw. am 6. Februar 2024 (in der Rechtssache Koksijde gegen H.V und S.S) gefällt wurden. Beide Fälle betreffen Einspruchsverfahren von Eigentümern gegen die Gemeindesteuer für das Steuerjahr 2020 auf ihre Zweitwohnungen in diesen Gemeinden. In den Kassationsverfahren bezüglich der Gemeindesteuer auf „touristische Unterkünfte” (Zweitwohnungen in Freizeitparks) in Koksijde wird noch auf das Urteil des Kassationsgerichtshofs gewartet.

Warum wurden die Urteile des Berufungsgerichts aufgehoben?

In den beiden Urteilen vom 15. Januar hebt der Kassationshof die beiden Urteile des Berufungsgerichts aus dem gleichen Grund auf. Nach Ansicht des Kassationshofs hat das Berufungsgericht ohne ausreichende Begründung angenommen, dass die Erhebung einer Steuer auf Eigentümer von Zweitwohnungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn diese Steuer als „Luxussteuer” begründet wird. Nach Ansicht der Kassationsrichter konnte das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht allein mit der Begründung treffen, dass es „unangemessen ist, davon auszugehen, dass eine Immobilie, für die keine Eintragung im Melderegister vorgenommen wurde, in der Regel eine Zweitimmobilie im Eigentum betrifft und die Steuerpflichtigen daher in der Regel Personen mit ausreichenden Mitteln sind”.

Der Kassationsgerichtshof urteilt also, dass eine Immobilie, die nicht von festen Einwohnern in den betreffenden Gemeinden bewohnt wird, im Allgemeinen Eigentum einer Person mit ausreichenden Mitteln ist, die somit für eine Luxussteuer in Betracht kommt. Der Gleichheitsgrundsatz wird also nicht verletzt, da nur diese Steuerpflichtigen über diesen Luxus verfügen.

Natürlich besteht dann noch eine Ungleichheit zwischen Eigentümern von Immobilien, die an ständige Einwohner vermietet werden, und Eigentümern, die an „Zweitwohnsitzinhaber” vermieten. Diese Argumentation wird jedoch in den aufgehobenen Urteilen nicht weiter ausgeführt.

Unmittelbare Folgen für die betroffenen Eigentümer

Die unmittelbare Folge der Aufhebung beider Urteile ist die Verweisung an das Berufungsgericht in Antwerpen. Dort wird der Sachverhalt für beide Fälle erneut geprüft. Dies kann einige Jahre dauern, und die endgültige Entscheidung muss von den betroffenen Zweitwohnsitzinhabern (also von AJL. und HV-SS) abgewartet werden.

Auswirkungen auf die laufenden Verfahren

Bei den laufenden Verfahren (vermutlich mehr als zweitausend) muss unterschieden werden. In Bezug auf die Gemeindesteuer in Knokke hat das Berufungsgericht in Gent bereits einige Urteile gefällt, die mit dem jetzt aufgehobenen Urteil identisch sind. Es ist zu erwarten, dass die Gemeinde auch in diesen Fällen Kassationsbeschwerde einlegen wird, sodass diese Fälle letztendlich ebenfalls in Antwerpen verhandelt werden.

Für die laufenden Verfahren, in denen noch kein endgültiges Urteil des Berufungsgerichts ergangen ist (die überwiegende Mehrheit), ist zu erwarten, dass sie auf die allgemeine Rolle verwiesen werden, d. h. mindestens bis zur Entscheidung des Gerichts in Antwerpen ausgesetzt werden. Die Haltung, die das Gericht erster Instanz in Brügge einnehmen wird, ist ungewiss (Aussetzung, Beibehaltung der aktuellen Rechtsprechung zugunsten der Zweitwohnsitzinhaber oder Anpassung der Rechtsprechung aufgrund der jüngsten Kassationsurteile).

Letzteres gilt für die laufenden Verfahren in Knokke-Heist und Koksijde. Die Situation ist in De Panne anders, da gegen die Urteile des Berufungsgerichts bezüglich der Gemeindesteuer in dieser Gemeinde noch kein Kassationsverfahren eingeleitet wurde.

Was ist mit den neuen Vorschriften?

Für die Zukunft müssen die neuen kommunalen Steuervorschriften berücksichtigt werden, die ab 2026 gelten. Diese Vorschriften wurden bereits von De Panne und Koksijde (am 17. Dezember 2025) erlassen, jedoch noch nicht von Knokke-Heist. Bekanntlich führen sowohl De Panne als auch Koksijde ab 2026 eine zusätzliche Personensteuer von 5 % ein, gleichzeitig wird jedoch die Steuer auf Zweitwohnungen erhöht. Derzeit wird geprüft, ob gegen diese kommunalen Vorschriften (und auch gegen die in Blankenberge und Ostende) mit Aussicht auf Erfolg eine Klage beim Staatsrat eingereicht werden kann.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.