Einstellung des elektronischen Portals von TWERES für Einspruchsverfahren gegen die Steuer auf Zweitwohnsitze in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde

Der Vorstand der gemeinnützigen Vereinigung TWERES hat beschlossen, ab 2026 seine „Aktion Gemeindesteuer“ einzustellen und keine individuellen Einspruchsverfahren gegen die Gemeindesteuer auf Zweitwohnsitze in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde mehr über ein elektronisches Portal zu ermöglichen.

TWERES hat diese Verfahren ermöglicht und unterstützt, da die Rechtsprechung des Berufungsgerichts Gent diese Steuer wiederholt als rechtswidrig eingestuft hat, und zwar aufgrund eines Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot. Die Rechtsprechung stützte sich vor allem auf die Feststellung, dass ständige Einwohner in De Panne, Knokke-Heist und Koksijde von der zusätzlichen Einkommensteuer befreit waren.

Die Gemeinderäte von De Panne und Koksijde haben im Dezember 2025 beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 die ständigen Einwohner in diesen Gemeinden eine zusätzliche Einkommensteuer in Höhe von 5 Prozent entrichten müssen. Infolgedessen wird die Rechtsprechung die Steuer auf Zweitwohnsitze, selbst wenn diese in De Panne drastisch erhöht wird (progressiv auf 1266 EUR im Steuerjahr 2031), nicht mehr als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot ansehen. Die Aussicht auf einen letztendlichen Erfolg eines Gerichtsverfahrens ist daher sehr gering geworden.

Der Gemeinderat von Knokke-Heist hat im Gegensatz zu De Panne und Koksijde beschlossen, den Nullsatz bei der zusätzlichen Einkommensteuer für ständige Einwohner beizubehalten. Zudem wird die Steuer auf Zweitwohnsitze um 22 Prozent erhöht. Dennoch wird TWERES auch für diese Gemeinde keine individuellen Einspruchsverfahren mehr unterstützen. Die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens sind auch für diese Gemeinde deutlich geringer, seit der Kassationshof am 15. Januar 2026 entschieden hat, dass die Erhebung einer Steuer auf Zweitwohnsitze als „Luxussteuer“ nicht ohne Weiteres als unangemessen angesehen werden kann. Derzeit ist es daher ratsam, abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Punkt weiterentwickeln wird.

Anstatt individuelle gerichtliche Einspruchsverfahren zu unterstützen, wird TWERES jedoch die neuen Steuerverordnungen von De Panne, Knokke-Heist und Koksijde vor dem Staatsrat anfechten. Dieses Verfahren wurde kürzlich eingeleitet und wird voraussichtlich anderthalb Jahre dauern.

Wenn Sie also in den kommenden Wochen und Monaten Ihren Steuerbescheid für die Steuer auf Ihre Zweitwohnung für das Steuerjahr 2026 erhalten, senden Sie diesen bitte auf keinen Fall mehr an info@tweres.be.

Unsere Aktion zur Gemeindesteuer wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt und von der Website entfernt. In Erwartung des Ergebnisses der Verfahren vor dem Staatsrat raten wir Ihnen, die geforderte Steuer – vorläufig – zu zahlen.

Selbstverständlich können Sie weiterhin individuell einen Einspruch an die Gemeinde richten und, falls dieser abgelehnt wird, selbst ein Gerichtsverfahren mit einem Anwalt Ihrer Wahl einleiten.

Selbstverständlich wird TWERES die laufenden Verfahren gegen die Gemeindesteuer auf Zweitwohnsitze in den drei betroffenen Gemeinden für ihre Mitglieder weiterhin verfolgen. Für den endgültigen Ausgang dieser Verfahren muss abgewartet werden, wie das Berufungsgericht in Antwerpen die Kassationsurteile vom 15. Januar 2026 auslegen wird.

TWERES will kommunale Vorschriften zur Zweitwohnungssteuer in Küstengemeinden vor dem Staatsrat anfechten

Die Initiative von TWERES betrifft zunächst drei Küstengemeinden: De Panne, Koksijde und Ostende. In diesen  Gemeinden wurde Mitte Dezember 2025 eine neue Steuerverordnung über die Besteuerung von Zweitwohnungen erlassen. Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen diese kommunalen Vorschriften beim Staatsrat beträgt 60 Tage und läuft Mitte Februar 2026 ab.

Der Staatsrat wird gebeten werden, die Vorschriften für nichtig zu erklären. Zu diesem Zweck wird der Anwalt, mit dem TWERES in dieser Angelegenheit zusammenarbeitet (Herr Engelen, Antaxius-Antwerpen), eine Reihe von rechtlichen Argumenten vorbringen. Das Verfahren dauert in der Regel anderthalb bis zwei Jahre. Wird dem Antrag stattgegeben, müssen die betroffenen Gemeinden die Steuern, die sie ab dem 1. Januar 2026 auf der Grundlage der für nichtig erklärten Verordnung erhoben haben, an alle Steuerpflichtigen zurückerstatten. Dies war beispielsweise kürzlich bei der Provinzsteuer in Westflandern der Fall.

TWERES ist bereit, die Kosten für die Verfahren vor dem Staatsrat zu übernehmen, kann jedoch selbst nicht als Prozesspartei auftreten.

Um die Initiative finanziell zu ermöglichen, wird eine SpendBf das Konto der gemeinnützigen Organisation TWERES überweisen: IBAN BE05 7360 7116 0375, BIC KREDBEBB, mit dem Vermerk „Actie Raad van State” (Aktion Staatsrat).

TWERES kann auch nicht als Prozesspartei auftreten. Dazu benötigen wir für jede der vier Gemeinden mindestens fünf Eigentümer von Zweitwohnungen in diesen Gemeinden, die bereit sind, ihren Namen auf die Petition zu setzen. Der Verein ruft daher Mitglieder und Nichtmitglieder auf, sich per E-Mail info@tweres.be oder unter der Handynummer von TWERES: 0485 169 145 zu melden. Wir betonen, dass Eigentümer, die ihren Namen auf die Petition setzen lassen möchten, keinerlei rechtliches oder finanzielles Risiko tragen.

TWERES sucht in den drei Küstengemeinden außerdem auch feste Einwohner, die eine oder mehrere Wohnungen an Zweitwohnsitzinhaber vermieten.

Um die Verfahren vor dem Staatsrat fristgerecht einleiten zu können, muss sehr schnell gehandelt werden. Wir rufen Sie daher auf, sich der Aktion schnell anzuschließen, entweder durch finanzielle Unterstützung oder als potenzielle Prozesspartei. Stichtag: 5. Februar 2026. Ohne Ihre Unterstützung können wir dies nicht tun.

 

Kassationsurteile zu Knokke und Koksijde: Was sind die Folgen?

Inzwischen konnten wir die Urteile lesen, die der Kassationshof am 15. Januar 2026 gefällt hat. Darin hebt das Gericht zwei Urteile auf, die vom Berufungsgericht in Gent am 2. Mai 2023 (in der Rechtssache Knokke-Heist gegen A.J.L. gegen Knokke-Heist) bzw. am 6. Februar 2024 (in der Rechtssache Koksijde gegen H.V und S.S) gefällt wurden. Beide Fälle betreffen Einspruchsverfahren von Eigentümern gegen die Gemeindesteuer für das Steuerjahr 2020 auf ihre Zweitwohnungen in diesen Gemeinden. In den Kassationsverfahren bezüglich der Gemeindesteuer auf „touristische Unterkünfte” (Zweitwohnungen in Freizeitparks) in Koksijde wird noch auf das Urteil des Kassationsgerichtshofs gewartet.

Warum wurden die Urteile des Berufungsgerichts aufgehoben?

In den beiden Urteilen vom 15. Januar hebt der Kassationshof die beiden Urteile des Berufungsgerichts aus dem gleichen Grund auf. Nach Ansicht des Kassationshofs hat das Berufungsgericht ohne ausreichende Begründung angenommen, dass die Erhebung einer Steuer auf Eigentümer von Zweitwohnungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn diese Steuer als „Luxussteuer” begründet wird. Nach Ansicht der Kassationsrichter konnte das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht allein mit der Begründung treffen, dass es „unangemessen ist, davon auszugehen, dass eine Immobilie, für die keine Eintragung im Melderegister vorgenommen wurde, in der Regel eine Zweitimmobilie im Eigentum betrifft und die Steuerpflichtigen daher in der Regel Personen mit ausreichenden Mitteln sind”.

Der Kassationsgerichtshof urteilt also, dass eine Immobilie, die nicht von festen Einwohnern in den betreffenden Gemeinden bewohnt wird, im Allgemeinen Eigentum einer Person mit ausreichenden Mitteln ist, die somit für eine Luxussteuer in Betracht kommt. Der Gleichheitsgrundsatz wird also nicht verletzt, da nur diese Steuerpflichtigen über diesen Luxus verfügen.

Natürlich besteht dann noch eine Ungleichheit zwischen Eigentümern von Immobilien, die an ständige Einwohner vermietet werden, und Eigentümern, die an „Zweitwohnsitzinhaber” vermieten. Diese Argumentation wird jedoch in den aufgehobenen Urteilen nicht weiter ausgeführt.

Unmittelbare Folgen für die betroffenen Eigentümer

Die unmittelbare Folge der Aufhebung beider Urteile ist die Verweisung an das Berufungsgericht in Antwerpen. Dort wird der Sachverhalt für beide Fälle erneut geprüft. Dies kann einige Jahre dauern, und die endgültige Entscheidung muss von den betroffenen Zweitwohnsitzinhabern (also von AJL. und HV-SS) abgewartet werden.

Auswirkungen auf die laufenden Verfahren

Bei den laufenden Verfahren (vermutlich mehr als zweitausend) muss unterschieden werden. In Bezug auf die Gemeindesteuer in Knokke hat das Berufungsgericht in Gent bereits einige Urteile gefällt, die mit dem jetzt aufgehobenen Urteil identisch sind. Es ist zu erwarten, dass die Gemeinde auch in diesen Fällen Kassationsbeschwerde einlegen wird, sodass diese Fälle letztendlich ebenfalls in Antwerpen verhandelt werden.

Für die laufenden Verfahren, in denen noch kein endgültiges Urteil des Berufungsgerichts ergangen ist (die überwiegende Mehrheit), ist zu erwarten, dass sie auf die allgemeine Rolle verwiesen werden, d. h. mindestens bis zur Entscheidung des Gerichts in Antwerpen ausgesetzt werden. Die Haltung, die das Gericht erster Instanz in Brügge einnehmen wird, ist ungewiss (Aussetzung, Beibehaltung der aktuellen Rechtsprechung zugunsten der Zweitwohnsitzinhaber oder Anpassung der Rechtsprechung aufgrund der jüngsten Kassationsurteile).

Letzteres gilt für die laufenden Verfahren in Knokke-Heist und Koksijde. Die Situation ist in De Panne anders, da gegen die Urteile des Berufungsgerichts bezüglich der Gemeindesteuer in dieser Gemeinde noch kein Kassationsverfahren eingeleitet wurde.

Was ist mit den neuen Vorschriften?

Für die Zukunft müssen die neuen kommunalen Steuervorschriften berücksichtigt werden, die ab 2026 gelten. Diese Vorschriften wurden bereits von De Panne und Koksijde (am 17. Dezember 2025) erlassen, jedoch noch nicht von Knokke-Heist. Bekanntlich führen sowohl De Panne als auch Koksijde ab 2026 eine zusätzliche Personensteuer von 5 % ein, gleichzeitig wird jedoch die Steuer auf Zweitwohnungen erhöht. Derzeit wird geprüft, ob gegen diese kommunalen Vorschriften (und auch gegen die in Blankenberge und Ostende) mit Aussicht auf Erfolg eine Klage beim Staatsrat eingereicht werden kann.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.