Ein Hoffnungsschimmer für die Rechtsstellung von Zweitwohnungsbewohnern in Mobilheimen?

Zweitwohnungsbesitzer, die einen Stellplatz für ihr Wohnmobil in einem belgischen Wohnpark mieten, sind gegen willkürliche Maßnahmen des Campingplatzbetreibers oft machtlos. Schließlich können die mit dem Betreiber geschlossenen Verträge jedes Jahr ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Den Bewohnern von Zweitwohnungen, die nicht zufrieden sind, bleibt nur die Möglichkeit, ihr Wohnmobil zu verkaufen oder umzuziehen. Die letztgenannte Lösung ist jedoch sehr teuer und in der Regel nachteilig für den Wohnwagenbesitzer.

In unserem belgischen Rechtssystem steht es einem Campingplatzbetreiber frei, einen Stellplatz zu vermieten, an wen er will. Seit einer Entscheidung des Kassationsgerichtshofs scheint diese Freiheit, einen Vertrag zu schließen, mit wem man will, nicht mehr gegeben zu sein. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs darf diese Freiheit nicht missbraucht werden. Dieser Entscheidung ging ein langwieriges Verfahren voraus, das 2015 zwischen Camping Calypso und einem Käufer eines Mobilheims im Calypso-Ferienpark in Ostende begann.

Der Campingplatz Calypso vermietet, wie die meisten Campingplätze, Stellplätze für jeweils ein Jahr. Im Jahr 2015 verpachtete es den Platz Nummer 23 an Tomco. Tomco war die Eigentümerin des Mobilheims auf diesem Stellplatz. Anfang August 2015 verkaufte Tomco das Wohnmobil, das auf dem Stellplatz 23 stand, für 45 000 EUR an ein Ehepaar. Einige Tage nach diesem Verkauf erhielt Tomco eine Rechnung von Camping Calypso. Letzterer forderte eine Provision für den Verkauf des Wohnmobils.

Tomco protestierte gegen diese Rechnung, da sie der Meinung war, dass eine solche Provision nie vereinbart worden war. Daraufhin beschloss Camping Calypso, den Mietvertrag Ende August 2015 zu kündigen und die Räumung des Stellplatzes bis spätestens 31. Dezember 2015 zu verlangen.

In der Zwischenzeit hatte das Paar das Wohnmobil bereits bezogen. Einige Monate später teilten sie Camping Calypso per Brief mit, dass sie die neuen Eigentümer des Mobilheims auf Stellplatz 23 seien und die Miete für das Jahr 2016 zahlen würden. Der Campingplatz Calypso teilte ihnen daraufhin mit, dass der aktuelle Mietvertrag am 31. Dezember 2015 auslaufe und er nicht bereit sei, den Stellplatz für 2016 an das Paar zu vermieten.

Das Paar nutzte den Platz jedoch bis 2016 weiter. Der Campingplatz Calypso hat daraufhin das Paar vor dem Friedensrichter des Kantons Ostende aufgefordert, den Platz 23 zu räumen. Der Friedensrichter verurteilte das Ehepaar zur Zahlung einer Belegungsgebühr und wies die Widerklage ab, der Campingplatz Calypso habe seine Vertragsfreiheit missbraucht, indem er sich weigerte, ihnen den Platz 23 zu vermieten.

In der Berufung entschied das Gericht erster Instanz von Westflandern (Abteilung Brügge), dass Camping Calypso sich zu Unrecht geweigert hatte, einen Vertrag mit dem Ehepaar abzuschließen, und verurteilte Calypso zur Zahlung von 7.000 EUR Schadensersatz an das Ehepaar.

Camping Calypso legte gegen dieses Urteil Kassationsbeschwerde ein. In seinem Urteil vom 27. April 2020 entschied der Kassationsgerichtshof, dass die Kassationsbeschwerde nicht zugelassen werden kann. Der Gerichtshof entschied, dass das Berufungsgericht zu Recht entscheiden konnte, dass ein Vertragsmissbrauch vorlag. Nach Ansicht des Kassationsgerichts hatte das Berufungsgericht zu Recht entschieden, dass die Vertragsverweigerung unverhältnismäßig zum Nachteil des Ehepaars war, das seinen Wohnwagen schließlich mit Verlust verkaufen musste. Daher lag in der gegebenen Situation ein “Rechtsmissbrauch” vor.

Die Schlussfolgerung aus dieser Geschichte ist, dass ein Campingplatzbetreiber die Freiheit hat, einen Stellplatz zu vermieten, an wen er will, oder einen Jahresvertrag für einen Stellplatz zu kündigen. Diese Vertragsfreiheit darf jedoch nicht missbraucht werden. Um festzustellen, ob ein Missbrauch vorliegt, wird der Nutzen für den Betreiber gegen den Nachteil für den Mieter des Stellplatzes abgewogen. Das ist ein kleiner Hoffnungsschimmer in der fast völlig rechtsfreien Stellung der Wohnmobilbesitzer gegenüber den Campingplatzbetreibern.

Am Ende musste das Ehepaar sein teures Wohnmobil mit Verlust verkaufen und erhielt nach einem fünfjährigen Rechtsstreit eine Entschädigung von 7.000 Euro. Die Reichweite des Lichtblicks bleibt also leider recht begrenzt.